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Kabel-Internet kündigen

Für Kabel-Internet gelten dieselben Fristen wie für DSL: Die erste Laufzeit dauert höchstens 24 Monate, danach kündigst du jederzeit mit einem Monat. Kabel-TV ist oft ein eigener Vertrag oder ein Teil im Paket. Ob du das TV allein kündigen und das Internet behalten kannst, hängt davon ab, wie dein Vertrag aufgebaut ist.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Kabel-Internet: Frist und Form

Die Technik spielt für die Kündigung keine Rolle. Ein Kabelanschluss ist ein Internetvertrag wie DSL oder Glasfaser. In der ersten Laufzeit bist du gebunden, außer ein Sonderrecht greift, etwa bei einem Umzug oder einer Preiserhöhung. Hat sich der Vertrag danach verlängert, kündigst du mit einem Monat Frist und ohne Kosten. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen monatliche Grundgebühren für Kabel-TV und Breitband nicht mehr einfach über deine Nebenkosten abgerechnet werden, trenne deshalb deinen eigenen Einzelvertrag von der Versorgung über den Vermieter.

Für die Form reicht Textform, also auch eine E-Mail. Eine Klausel, die einen Brief mit Unterschrift verlangt, ist in Verbraucher-AGB unwirksam. Kannst du den Vertrag auf der Website des Anbieters abschließen, muss dort auch ein Kündigungsbutton stehen.

Fällt der Kabelanschluss nur aus, ist das zunächst eine Störung. Leuchtet die Internet-LED der Vodafone Station dauerhaft rot, ist laut Vodafone die Verbindung fehlgeschlagen. Was die Lampe bedeutet, steht unter Vodafone Station rote Lampe.

Bei einem Kabelvertrag begrenzt § 56 Abs. 1, 3 und 4 TKG die erste Laufzeit auf höchstens 24 Monate. Nach der Verlängerung kannst du mit einem Monat Frist ohne Kosten kündigen. § 309 Nr. 13 Buchst. b BGB verlangt keine strengere Form als Textform.

Kabel-TV kündigen und Internet behalten

Hier gibt es drei Fälle.

Bei freenet TV gilt zusätzlich: Beim Bankeinzug kündigst du 14 Tage vor dem Ende des Kalendermonats, eine Guthabenfreischaltung endet von selbst.

§ 2 Nr. 15 BetrKV: Grundgebühren für Breitbandanschlüsse nur bis 30. Juni 2024 umlagefähig. § 71 Abs. 2 TKG: Beenden gegenüber dem Vermieter nach 24 Monaten Mietdauer. § 66 Abs. 1 und 3 TKG: Paketverträge und Laufzeit bei Zusatzbestellungen.

Stand 6. November 2026

Beispiel: Du hast seit dem 1. März 2024 Kabel-Internet mit 24 Monaten Laufzeit. Die erste Laufzeit endete am 28. Februar 2026, seitdem läuft der Vertrag weiter. Du kündigst am Freitag, 6. November 2026, per E-Mail. Der Vertrag endet einen Monat später, am 6. Dezember 2026. Für die Zeit bis dahin zahlst du anteilig weiter, mehr darf der Anbieter für die Kündigung nicht verlangen.

Dein Kabel-TV läuft seit 2019 über den Vermieter. Seit Juli 2024 rechnet er es nicht mehr über die Nebenkosten ab, sondern über einen eigenen Vertrag. Weil du dort schon mehr als 24 Monate wohnst, beendest du das TV gegenüber dem Vermieter mit einem Monat Frist.

So gehst du vor

  1. Lies die Vertragszusammenfassung: Ist TV ein eigener Vertrag, eine Option oder fester Teil des Pakets? Steht dort ein Ende der ersten Laufzeit?
  2. Prüf in der letzten Nebenkostenabrechnung und im Mietvertrag, ob dein TV über den Vermieter läuft.
  3. Kündige per Kündigungsbutton oder E-Mail mit Name, Anschlussadresse, Kunden- und Vertragsnummer. Schreib dazu, welchen Teil du kündigst.
  4. Speichere die Bestätigung mit dem Enddatum. Fehlt sie nach ein paar Tagen, frag nach.
  5. Gib nach dem Ende das gemietete Kabelmodem oder den Router zurück. Brauchst du einen neuen Zugang, beauftrag ihn rechtzeitig, damit keine Lücke entsteht.

Häufige Fragen

Wird mein Kabel-TV automatisch abgeschaltet?
Nicht automatisch. Laut Bundesnetzagentur informieren Vermieter in der Regel rechtzeitig, ob die Versorgung endet und der Anschluss gesperrt wird.
Kann ich die Rufnummer vom Kabelanschluss mitnehmen?
Ja, wie bei DSL. Rufnummer mitnehmen erklärt den nötigen Ablauf.
Ist Kabel-Internet langsamer als vereinbart?
Dann gelten dieselben Messregeln wie für DSL. Die Messung und ihre Folgen behandelt Internet zu langsam.

Unitymedia ist eine alte Marke für Kabelverträge. Entscheidend sind Vertrag, Kündigungsfrist und der Zugang der Kündigung, nicht der Name auf einer alten Rechnung. Prüfe deine Vertragsunterlagen und den aktuellen Kündigungsweg.

Frist und Kündigungsweg

Die Kündigungshilfe von Vodafone führt Kabelkunden je nach Vertrag und Region zum passenden Weg. Lies dort nicht nur den Markennamen, sondern wähle das konkrete Produkt. Kabelfernsehen, Internet und Telefonie können zusammen oder als einzelne Optionen gebucht sein.

Für einen Telekommunikationsvertrag gilt § 56 TKG. Die anfängliche Laufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Nach einer stillschweigenden Verlängerung kannst du mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dein Vertrag kann eine kürzere Frist nennen.

Die Kündigung muss beim Anbieter ankommen. Nutzt du den gesetzlich vorgesehenen Kündigungsbutton, erhältst du die elektronische Bestätigung mit Zugang und Vertragsende. Eine allgemeine Seite zum Kabelanschluss ersetzt nicht die Prüfung deines alten Unitymedia-Vertrags.

Beispiel: Du reichst die Kündigung am 15. Dezember 2026 ein. In deinen Unterlagen steht als Vertragsende der 31. Januar 2027.

So gehst du vor

  1. Suche Kundennummer, Produktname, Vertragsbeginn und das bisherige Vertragsende heraus.
  2. Prüfe in der Anbieterhilfe, ob du Internet, Telefonie, TV oder mehrere Leistungen kündigen willst.
  3. Sende die Kündigung über den passenden Weg und nenne das gewünschte Vertragsende oder hilfsweise den nächstmöglichen Termin.
  4. Speichere Eingangsbestätigung, Vertragsende und die Daten zur Rückgabe von Leihhardware.
  5. Wenn du nur den Kabelanschluss in der Mietwohnung meinst, beachte zusätzlich Kabel-Internet kündigen. Das ist nicht automatisch derselbe Vertrag.

Häufige Fragen

Ist Unitymedia noch der richtige Vertragspartner?
Verlass dich nicht auf den alten Markennamen. Nimm den Vertragspartner aus der aktuellen Rechnung, der Auftragsbestätigung oder dem Kundenkonto.
Kann ich nur Unitymedia-Kabelfernsehen kündigen?
Das hängt davon ab, ob TV als eigene Option oder zusammen mit Internet und Telefonie vereinbart wurde. Prüfe die Produktbezeichnung und das Vertragsende der Option.
Gilt für den alten Unitymedia-Vertrag die normale DSL-Frist?
Die TKG-Regeln gelten für Telekommunikationsverträge. Für das konkrete Ende und eine kürzere Frist ist trotzdem deine Vertragsunterlage maßgeblich.
Muss ich den Router zurückgeben?
Wenn es ein Leihgerät ist, steht die Rückgabe meist in der Kündigungsbestätigung oder in den Vertragsbedingungen. Bewahre den Einlieferungsbeleg auf.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: Vodafone, Kündigungshilfe; § 56 TKG; Bundesnetzagentur, Vertrag; § 312k BGB; Bundesnetzagentur, Ende des Nebenkostenprivilegs. Kein Rechtsrat.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 56, § 66 und § 71 TKG, § 309 BGB und § 2 BetrKV auf gesetze-im-internet.de; Bundesnetzagentur, Ende des Nebenkostenprivilegs. Kein Rechtsrat.