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Mindestlaufzeit bei DSL, Kabel und Glasfaser

Die erste Laufzeit eines Internetvertrags darf höchstens 24 Monate dauern. Der Anbieter muss dir auch eine Variante mit höchstens zwölf Monaten anbieten. Nach der ersten Laufzeit kannst du jederzeit mit einem Monat kündigen. Den Ablauf danach erklärt DSL nach der Mindestlaufzeit kündigen.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Glasfaserkabel mit blauem Stecker in einer weißen Wanddose

Was während der ersten Laufzeit gilt

Bis zum vereinbarten Ende bist du an den Vertrag gebunden. Vorher kommst du nur raus, wenn ein Sonderrecht greift, zum Beispiel bei einem Umzug ohne Versorgung, einer Preiserhöhung oder wenn dein Internet nachweislich zu langsam ist. Willst du genau zum Ende raus, kündigst du mit der Frist aus deinem Vertrag. Bei Verträgen seit März 2022 darf sie höchstens einen Monat betragen.

Für deinen Zweitwohnsitz brauchst du einen eigenen Internetvertrag, und auch dort darf die erste Laufzeit höchstens 24 Monate betragen.

Bei Congstar Zuhause gibt es Verträge ohne Mindestlaufzeit und Verträge mit 24 Monaten, prüfe also, welche Variante du hast. Bei Netcom Kassel nennt die Preisliste für die Flex-Tarife einen Monat Mindestvertragslaufzeit, das Auftragsformular dagegen 24 Monate.

Was danach gilt

Die meisten Verträge verlängern sich nach der ersten Laufzeit stillschweigend. Eine neue Mindestlaufzeit entsteht dadurch nicht. Du kannst jederzeit mit einem Monat Frist kündigen, und die Kündigung darf nichts kosten. Vor der Verlängerung muss der Anbieter dich auf einem dauerhaften Datenträger darauf hinweisen, zum Beispiel per E-Mail oder auf der Rechnung.

§ 56 Abs. 1, 3 und 4 TKG: höchstens 24 Monate, danach Kündigung mit einem Monat, ohne Kosten.

Stand 6. November 2026

Beispiel: Du unterschreibst am 15. Juni 2024 einen Vertrag mit 24 Monaten. Die erste Laufzeit endet am 14. Juni 2026. Im Mai schreibt der Anbieter, der Vertrag verlängere sich um weitere 24 Monate. Das stimmt so nicht: Ab dem 15. Juni 2026 kannst du jederzeit mit einem Monat kündigen. Kündigst du am 20. Juli, endet der Vertrag am 20. August 2026.

Wo du das Datum findest

Bei freenet Internet DSL nennt das Produktblatt einen Monat Mindestlaufzeit und einen Tag Frist.

Für die Berechnung nimmst du den Vertragsschluss als Startpunkt, nicht die Freischaltung. Eine Klausel, nach der die 24 Monate erst mit der Schaltung beginnen, ist laut Bundesgerichtshof unwirksam. Was bei langer Bauzeit gilt, steht unter Glasfaser nach 24 Monaten kündigen.

So prüfst du dein Vertragsende

  1. Notiere das Datum des Vertragsschlusses und die vereinbarte erste Laufzeit.
  2. Prüfe die Kündigungsfrist in der Auftragsbestätigung und rechne sie vom gewünschten Ende zurück.
  3. Vergleiche das bestätigte Vertragsende mit Rechnung und Kundenportal.
  4. Sende die Kündigung so, dass der Zugang beim Anbieter nachweisbar ist.

Häufige Fragen

Beginnt die Mindestlaufzeit mit der Freischaltung?
Nein. Für die erste Laufzeit zählt der Vertragsschluss. Eine spätere Freischaltung verschiebt das Ende nicht automatisch.
Was gilt nach der ersten Laufzeit?
Du kannst jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Achte darauf, dass der Zugang deiner Kündigung nachweisbar ist.

Nach Ablauf der anfänglichen Mindestlaufzeit darfst du einen automatisch verlängerten Internetvertrag jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Der Anbieter darf durch die Verlängerung keine neue Bindung von 12 oder 24 Monaten schaffen. Maßgeblich ist § 56 TKG.

Erstes Ende und Verlängerung trennen

Prüfe in der Vertragszusammenfassung, wann die erste Laufzeit endet. Willst du genau zu diesem Datum kündigen, gilt zunächst die Kündigungsfrist aus deinem Vertrag. Hast du diesen Termin verpasst und verlängert sich der Vertrag stillschweigend, kannst du ab dem ersten Enddatum jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Bei DOKOM21 nennt Ziffer 12.1 der AGB 24 Monate und drei Monate Frist zum ersten Vertragsende.

Die Regel gilt für DSL, Kabel und Glasfaser. Sie betrifft den Internetvertrag und auch ein Paket, wenn es einen Internetzugang enthält. Eine vorzeitige Kündigung während der ersten Laufzeit braucht dagegen einen eigenen Grund, zum Beispiel einen Umzug ohne geschuldete Leistung oder eine erhebliche Minderleistung. Auch bei Netcom Kassel kannst du nach § 60 TKG mit einem Monat Frist kündigen, wenn der Anbieter deinen Tarif an der neuen Adresse nicht anbietet.

§ 56 Abs. 1, 3 und 4 TKG begrenzt die anfängliche Laufzeit auf 24 Monate und gibt dir nach einer stillschweigenden Verlängerung das Recht zur Kündigung mit einem Monat Frist und ohne Kosten. Für einen Anbieterwechsel gilt zusätzlich § 59 TKG.

Stand 6. November 2026

Beispiel: Dein Anschluss ist am 1. März 2025 freigeschaltet worden, die erste Laufzeit endet im Februar 2027. Kündigst du nach der Verlängerung am 12. April 2027, endet der Vertrag am 12. Mai 2027.

So findest du den richtigen Kündigungstermin

  1. Suche in der Vertragszusammenfassung oder Auftragsbestätigung nach dem Datum des Vertragsschlusses, der Mindestlaufzeit und der Kündigungsfrist. Für die Fristberechnung zählt das Abschlussdatum und nicht die spätere Freischaltung.
  2. Prüfe, ob die erste Laufzeit bereits abgelaufen ist und der Vertrag stillschweigend weiterläuft.
  3. Sende die Kündigung mit dem gewünschten Datum oder hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
  4. Verlange eine Bestätigung mit Zugangsdatum und Vertragsende. Kümmere dich anschließend um Router und Zubehör.

Bei freenet Internet kündigst du in der unbefristeten Phase jederzeit zum Ablauf eines Kalendermonats.

Häufige Fragen

Entsteht nach der Mindestlaufzeit eine neue 24-Monatsfrist?
Nein, wenn sich der Vertrag nach der ersten Laufzeit stillschweigend verlängert. Du darfst danach jederzeit mit einem Monat Frist kündigen.
Welche Norm gilt für diese Kündigung?
Maßgeblich ist § 56 TKG. Die Kündigung nach der stillschweigenden Verlängerung ist keine Preisänderung nach § 57 TKG und kein Umzug nach § 60 TKG.
Was, wenn ich das erste Vertragsende noch nicht erreicht habe?
Dann kannst du die Kündigung zum Vertragsende erklären. Halte die Frist aus deinem Vertrag ein. Eine frühere Beendigung gibt es nur bei einem passenden Sonderrecht.
Muss ich den Router zurückschicken?
Bei einem Mietrouter ja. Prüfe das Rücksendeverfahren und bewahre den Einlieferungsbeleg auf. Einzelheiten stehen unter Router zurückgeben.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 56 TKG; § 59 TKG; Bundesnetzagentur, Anbieterwechsel und Umzug; BGH, Urteil vom 8. Januar 2026, III ZR 8/25; Bundesnetzagentur, Internet und Telefon. Kein Rechtsrat.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 56 TKG und § 309 Nr. 9 BGB auf gesetze-im-internet.de; BGH, Urteil vom 8. Januar 2026, III ZR 8/25. Kein Rechtsrat.