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DSL-Vertrag widerrufen
Hast du den Vertrag online, am Telefon oder an der Haustür geschlossen, kannst du ihn 14 Tage lang ohne Begründung widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss, aber erst, wenn du über das Widerrufsrecht belehrt wurdest. Es reicht, den Widerruf rechtzeitig abzuschicken.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Wann du widerrufen kannst
Das Widerrufsrecht gilt für Fernabsatzverträge und Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden. Im Shop des Anbieters unterschriebene Verträge kannst du nicht widerrufen, wenn er dir das nicht freiwillig anbietet.
Wie lange die Frist läuft
Die 14 Tage beginnen mit dem Vertragsschluss. Hat der Anbieter dich nicht richtig über das Widerrufsrecht informiert, beginnt die Frist erst mit der Belehrung. Ohne Belehrung erlischt das Recht spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen.
Wie du widerrufst
Widerrufst du den neuen Vertrag innerhalb von 14 Tagen, fällt die Grundlage für die Portierung weg.
Du musst klar sagen, dass du den Vertrag widerrufst. Eine Begründung brauchst du nicht. Eine E-Mail genügt. Hast du online abgeschlossen, muss der Anbieter eine Funktion „Vertrag widerrufen“ bereithalten. Was du darüber innerhalb der Frist abschickst, gilt als rechtzeitig.
Bei Verträgen, die über eine Online-Oberfläche geschlossen wurden, läuft der Widerruf über zwei Klicks. Die Funktion „Vertrag widerrufen“ muss während der Frist ständig verfügbar, hervorgehoben und leicht erreichbar sein. Du gibst deinen Namen, die Angaben zum Vertrag und den Weg für die Eingangsbestätigung an und bestätigst dann mit „Widerruf bestätigen“. Der Anbieter muss dir sofort auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen, was du erklärt hast, mit Datum und Uhrzeit des Eingangs (§ 356a BGB).
E.ON Highspeed stellt für den Widerruf eine eigene Seite bereit und weist dort auf die 14-tägige Frist und die Rückabwicklung empfangener Leistungen hin.
§ 312g, § 355, § 356 und § 356a BGB: 14 Tage, Beginn mit Vertragsschluss und Belehrung, rechtzeitige Absendung genügt.
Stand 6. November 2026
Beispiel: Du schließt am 3. November 2026 online einen Glasfaservertrag ab, die Belehrung kommt mit der Bestätigungsmail. Die Frist läuft bis 17. November. Du widerrufst am 16. November über die Funktion im Kundenportal. Das ist rechtzeitig, auch wenn der Anbieter die Nachricht erst am 18. November bearbeitet.
Was nach dem Widerruf passiert
Beide Seiten geben zurück, was sie bekommen haben. Ein schon geschickter Router geht an den Anbieter zurück. Hast du ausdrücklich verlangt, dass der Anschluss schon während der Widerrufsfrist geschaltet wird, kann der Anbieter für die genutzten Tage anteilig Geld verlangen. Nach dem Widerruf prüfst du einen laufenden Vertrag getrennt, weil M-net Kündigung und Widerruf trennt und die erste Laufzeit höchstens 24 Monate betragen darf.
Ist die Frist vorbei, hilft nur noch die Kündigung. Sie wirkt ab Zugang, nicht rückwirkend. Wann du kündigen kannst, zeigt der Rechner.
So gehst du vor
- Rechne vom Tag des Vertragsschlusses 14 Tage und trage das Fristende in den Kalender ein.
- Suche im Kundenportal oder auf der Anbieterseite die Funktion „Vertrag widerrufen“. Fehlt sie, schick eine eindeutige Erklärung per E-Mail oder Brief.
- Nenne Name, Vertragsnummer oder Auftragsnummer und schreib klar, dass du den Vertrag widerrufst.
- Speichere die Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit.
- Schick Hardware, die du schon bekommen hast, unverzüglich zurück und bewahre den Einlieferungsbeleg auf.
Häufige Fragen
- Kann ich auch widerrufen, wenn ich den Vertrag im Shop geschlossen habe?
- In der Regel nicht. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (§ 312g Abs. 1 BGB). Im Ladengeschäft gilt es nur, wenn der Anbieter es freiwillig einräumt.
- Muss ich den Widerruf begründen?
- Nein. Entscheidend ist, dass dein Entschluss zum Widerruf eindeutig hervorgeht (§ 355 Abs. 1 BGB).
- Muss ich für die schon genutzten Tage zahlen?
- Nur wenn du ausdrücklich verlangt hast, dass die Leistung schon vor Ablauf der Frist beginnt, und der Anbieter dich ordnungsgemäß informiert hat. Dann schuldest du Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung (§ 357a Abs. 2 BGB). Bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen muss dein Verlangen zudem auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen.
- Mein Anbieter hat mich nie belehrt. Wie lange kann ich widerrufen?
- Die Frist beginnt nicht ohne die vorgeschriebene Information. Das Recht erlischt aber spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Fristbeginn (§ 356 Abs. 3 und 4 BGB).
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 312g BGB; § 355 BGB; § 356 BGB; § 356a BGB; § 357a BGB; Bundesnetzagentur, Kündigung und Widerruf; § 56 TKG. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Router zurückgeben, Mindestlaufzeit: höchstens 24 Monate und Internetvertrag beim Umzug relevant.
Für deinen Fall sind außerdem Telefonbucheintrag löschen relevant.