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Internet online kündigen
Kannst du deinen Internetvertrag auf der Website des Anbieters abschließen, muss er dort auch einen Kündigungsbutton anbieten. Nach dem Klick bekommst du sofort eine Bestätigung mit Datum, Uhrzeit und Vertragsende. Fehlt der Button, kannst du jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen. Eine E-Mail reicht als Form ebenfalls.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Die veröffentlichten Wege einzelner Strom- und DSL-Anbieter findest du zusätzlich im Kündigungswege-Register 2026 mit Quellen und Stand.
Wie der Button funktionieren muss
Die Pflicht trifft jeden Anbieter, bei dem Verbraucher einen laufenden Vertrag über die Website schließen können. Der Button muss gut lesbar mit „Verträge hier kündigen“ oder einer ebenso eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Er führt direkt auf eine Bestätigungsseite. Dort gibst du an: Für Flex-Verträge merkst du dir zwei Wochen zum Monatsende, und die AGB von congstar Zuhause sehen Textform sowie die Kündigungsschaltfläche oder die App vor.
- ob du ordentlich oder außerordentlich kündigst, und bei außerordentlicher Kündigung den Grund,
- deinen Namen und Daten, mit denen der Anbieter dich eindeutig erkennt,
- welchen Vertrag du kündigst,
- zu wann der Vertrag enden soll,
- wohin die Bestätigung gehen soll, zum Beispiel deine E-Mail-Adresse.
Abgeschickt wird mit einer zweiten Schaltfläche, beschriftet mit „jetzt kündigen“ oder ähnlich eindeutig. Button und Bestätigungsseite müssen ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein.
Ein regionales Beispiel ist die KEVAG Telekom in Koblenz, die ihren Button seit dem 1. Juli 2022 im Kundencenter unter Accounts am jeweiligen Vertrag anbietet. Auch die Joyn-AGB nennen in Ziffer 12.3 eine Online-Kündigungsschaltfläche, App-Store-Käufe beendest du dort aber im Store (Joyn kündigen).
§ 312k Abs. 1 und 2 BGB: Kündigungsschaltfläche, Bestätigungsseite mit Pflichtangaben, Bestätigungsschaltfläche, ständige Verfügbarkeit.
Was nach dem Klick gilt
Du musst deine Kündigung mit Datum und Uhrzeit speichern können, etwa als Screenshot oder PDF. Der Anbieter muss dir sofort elektronisch in Textform bestätigen, was du erklärt hast, wann die Kündigung angekommen ist und zu wann der Vertrag endet. Das Gesetz vermutet, dass die Kündigung direkt nach dem Abschicken angekommen ist. Lässt du das Enddatum leer, wirkt die Kündigung im Zweifel zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Bietet der Anbieter den Button oder die Bestätigungsseite nicht wie vorgeschrieben an, kannst du jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen. Das gilt für jeden Vertrag, für den er den Button hätte bereitstellen müssen.
§ 312k Abs. 3 bis 6 BGB: Speichern, Bestätigung, Zugangsvermutung, frühestmöglicher Zeitpunkt, fristlose Kündigung bei fehlendem Button.
Per E-Mail kündigen
Der Button ist ein zusätzlicher Weg, kein Pflichtweg. Eine Kündigung per E-Mail ist genauso wirksam. In Verbraucher-AGB darf der Anbieter keine strengere Form als die Textform verlangen, also weder Brief noch Unterschrift. Der Nachteil der E-Mail: Du musst im Streit beweisen, dass du angekommen ist. Fordere deshalb eine Eingangsbestätigung an und heb die gesendete Mail auf. Beim Button übernimmt das Gesetz diesen Nachweis mit der Zugangsvermutung. In Textform schickst du die Kündigung an DOKOM21, denn Ziffer 12.3 nennt Textform und die Kündigungsseite nennt für die Zeit danach vier Wochen vor dem Vertragsende.
§ 309 Nr. 13 Buchst. b BGB: keine strengere Form als Textform für Erklärungen gegenüber dem Anbieter.
Stand 6. November 2026
Beispiel: Die erste Laufzeit ist vorbei. Am Freitag, 6. November 2026, um 21:14 Uhr klickst du auf „Verträge hier kündigen“, füllst die Bestätigungsseite aus und lässt das Enddatum leer. Um 21:15 Uhr hast du die Bestätigung im Postfach. Die Kündigung gilt als am 6. November angekommen und wirkt zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Mit einem Monat Frist endet der Vertrag am 6. Dezember 2026. Bis dahin zahlst du das vereinbarte Entgelt anteilig weiter.
So kündigst du online
- Willst du deine Festnetznummer behalten, kündige nicht selbst, sondern beauftrage den neuen Anbieter mit Wechsel und Rufnummernmitnahme.
- Such auf der Website des Anbieters den Button „Verträge hier kündigen“, oft im Seitenfuß.
- Füll die Bestätigungsseite aus. Prüf das Enddatum mit dem Rechner auf der Startseite oder lass es leer.
- Speichere die Seite vor und nach dem Klick auf „jetzt kündigen“ als PDF oder Screenshot.
- Kommt keine Bestätigung, kündige zusätzlich per E-Mail und nenn darin den Zeitpunkt des Klicks. Fehlt der Button ganz, schreib in die E-Mail, dass du nach § 312k Abs. 6 BGB ohne Frist kündigst.
Häufige Fragen
- Gilt der Button auch, wenn ich im Laden abgeschlossen habe?
- Nach dem Wortlaut des Gesetzes kommt es darauf an, dass der Vertrag auf der Website abschließbar ist, nicht wo du ihn geschlossen hast. Bietet der Anbieter deinen Tarif online an, sollte der Button also auch für dich funktionieren.
- Ist der Button dasselbe wie ein Widerruf?
- Nein. Mit dem Button kündigst du für die Zukunft. Einen gerade geschlossenen Vertrag machst du mit dem Widerruf rückgängig.
- Reicht ein Anruf bei der Hotline?
- Riskant. Ohne Textform hast du keinen Beleg. Nutze den Button oder eine E-Mail.
- Kann ich über den Button auch außerordentlich kündigen?
- Ja. Auf der Bestätigungsseite wählst du die Art der Kündigung und nennst den Grund, zum Beispiel einen Umzug oder eine Preiserhöhung.
- Das Formular verlangt eine Kundennummer, die ich nicht habe. Was nun?
- Die Nummer steht meist oben rechts auf der Rechnung. Findest du sie nicht, kündige per E-Mail mit Name, Anschrift und Rufnummer. Die Kündigung ohne Kundennummer behandelt Festnetz kündigen ohne Kundennummer.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: Bundesnetzagentur, Vertrag; § 56 TKG. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Mindestlaufzeit: höchstens 24 Monate, Router zurückgeben und E-Mail-Adresse nach der Kündigung relevant.
Für deinen Fall sind außerdem inexio Glasfaser kündigen relevant.