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Internetvertrag beim Umzug kündigen
Ein Umzug beendet deinen Internetvertrag nicht automatisch. Kann der Anbieter am neuen Wohnort liefern, nimmst du den Vertrag mit. Kann er nicht liefern, kündigst du mit einem Monat Frist, zum Auszug oder später.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Der Anbieter liefert auch am neuen Wohnort
Dann musst du den Vertrag mitnehmen, mit der gleichen Laufzeit und zu den gleichen Bedingungen. Für den Umzug darf der Anbieter ein Entgelt verlangen, aber nicht mehr als für einen Neuanschluss. Ein Sonderkündigungsrecht hast du in diesem Fall nicht. Ob ein Nachmieter deinen Vertrag übernehmen kann, entscheidet allein der Anbieter (DSL-Vertrag übernehmen). Bei eazy nennt die FAQ eine Umstellungsgebühr von 39,99 Euro und eine Übernahme durch den Nachmieter nur in NRW, Baden-Württemberg und Hessen (eazy Internet bei Umzug). Bei Netcom Kassel hängt das Umzugsentgelt laut Preisliste davon ab, ob sich die Laufzeit verlängert (Netcom Kassel beim Umzug).
Entscheidend ist, ob er die vereinbarte Leistung dort liefern kann. Ob eine deutlich langsamere Leitung noch dieselbe Leistung ist, wird unterschiedlich beurteilt. Lass dir schriftlich geben, welche Geschwindigkeit an der neuen Adresse möglich ist.
Der Anbieter liefert dort nicht
Kann Helinet am neuen Ort nicht liefern, darfst du nach § 60 Abs. 2 TKG mit einem Monat Frist kündigen, zum Auszug oder zu einem späteren Termin.
Bei Vodafone Kabel gilt dasselbe, wenn die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht möglich ist.
In der Kündigung bestimmst du, ob der Vertrag zum Auszug endet oder später. Leg einen Nachweis über den Umzug bei, zum Beispiel die Meldebestätigung oder den neuen Mietvertrag. Auch beim Umzug ins Pflegeheim gilt die Monatsfrist aus § 60 TKG, wenn dein Anbieter am neuen Wohnsitz nicht liefert.
Ziehst du zu einer Person mit bestehendem Anschluss, endet dein Vertrag nicht automatisch, nur weil in der neuen Wohnung bereits Internet vorhanden ist. Die Folgen ordnet Internet kündigen bei Zusammenzug ein.
§ 60 TKG: Mitnahme zu gleichen Bedingungen, sonst Kündigung mit einem Monat zum Auszug oder später.
Stand 6. November 2026
Halte zwei Antworten fest: Kann der Anbieter an der neuen Adresse die vereinbarte Leistung liefern? Und führst du den Vertrag dort zu denselben Bedingungen weiter? Eine reine Verfügbarkeitsanzeige ersetzt keine Bestätigung des konkreten Produkts. Bei einem Nein gehört die Antwort zur Kündigung, bei einem Ja der Umzugsauftrag zu deinen Vertragsunterlagen.
Beispiel: Du ziehst am 1. März 2027 aus. Dein Anbieter kann an der neuen Adresse keinen Anschluss schalten. Du kündigst am 1. Februar 2027 mit Wirkung zum Auszug und legst die Bestätigung des Anbieters bei, dass dort keine Versorgung möglich ist. Der Vertrag endet am 1. März 2027, auch wenn die erste Laufzeit erst im Herbst geendet hätte.
So gehst du vor
- Gib die neue Adresse in die Verfügbarkeitsprüfung deines Anbieters ein oder frag beim Kundenservice nach.
- Kann er liefern, beauftrage den Umzug rechtzeitig, damit der Anschluss am Einzugstag geschaltet ist.
- Kann er nicht liefern, kündige spätestens einen Monat vor dem gewünschten Ende und leg den Nachweis bei.
- Denk an den Router und deine E-Mail-Adresse beim Anbieter.
Häufige Fragen
- Was gilt bei einem Umzug ins Ausland?
- § 60 TKG unterscheidet nicht zwischen Inland und Ausland. Entscheidend ist, ob dein Anbieter die vertragliche Leistung am neuen Wohnsitz anbietet. Tut er das nicht, kündigst du mit einem Monat Frist zum Auszug oder später. Leg einen Nachweis über den neuen Wohnsitz bei.
- Was kostet die Mitnahme des Vertrags?
- Der Anbieter darf ein angemessenes Entgelt für den Umzug verlangen, höchstens so viel wie für die Schaltung eines Neuanschlusses.
- Kann ich zum Auszug kündigen, wenn ich zu spät dran bin?
- Nicht rückwirkend. Kommt die Kündigung erst nach dem Auszug an, endet der Vertrag einen Monat nach Zugang. Warum das Ende nicht vor den Zugang rückt, steht unter rückwirkend kündigen.
Der Umzug ins Pflegeheim beendet einen Internet- oder Kabelvertrag nicht automatisch. Entscheidend ist, ob dein Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort erbringen kann. Ist das nicht möglich, kannst du nach § 60 TKG mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Was beim Umzug ins Pflegeheim gilt
Die Bundesnetzagentur beschreibt beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht, wenn die vereinbarten Telekommunikationsleistungen am neuen Wohnsitz nicht erbracht werden können. Die Frist beträgt einen Monat. Kann der Anbieter weiter liefern, darf er den Vertrag grundsätzlich nicht allein wegen des Umzugs ändern. Einen Anbieterwechsel mit eigenem Umschalttag behandelst du getrennt von der Monatsfrist beim Umzug, etwa wenn du am 4. Mai 2026 Telekom Glasfaser bestellst und am 14. Oktober 2026 umgeschaltet wird.
Rechtlich kommt es nicht auf das Wort Pflegeheim an, sondern auf die neue Entnahmestelle und den Leistungsumfang. Ein Anschluss im eigenen Zimmer, ein Hausanschluss der Einrichtung und ein mobiler Zugang sind nicht automatisch dieselbe Leistung. Teile dem Anbieter die neue Anschrift mit und lass die Prüfung dokumentieren.
§ 60 TKG betrifft nicht den Todesfall. Dort geht es um Vertragsübergang und Nachweise, siehe Internetvertrag nach einem Todesfall.
Vergleiche die vertragliche Anschlussart mit dem Angebot an der neuen Adresse und frage nach, ob der Anbieter dort dieselbe Leistung schalten kann. Notiere die Antwort mit Datum. Kläre auch, wer Vertragspartner ist. Wenn die Einrichtung nur einen eigenen Gemeinschaftsanschluss anbietet, ist das nicht automatisch die Fortsetzung deines bisherigen Vertrags.
Beispiel: Du meldest am 12. November 2026 den Umzug in ein Pflegeheim. Der Anbieter bestätigt, dass er dort den bisherigen Kabelanschluss nicht erbringen kann. Der Vertrag endet nach einem Monat zum 12. Dezember 2026, sofern die Voraussetzungen und der Zugang der Kündigung bestätigt sind.
So gehst du vor
- Schreib die neue Anschrift, den Umzugstermin und den Namen der Einrichtung in die Anfrage.
- Frag, ob genau deine vertragliche Leistung am neuen Wohnort möglich ist.
- Wenn nicht, erkläre die Kündigung nach § 60 TKG zum Ablauf der Monatsfrist und füge einen Nachweis zum Umzug bei.
- Wenn die Leistung möglich ist, entscheide zwischen Umzugsauftrag und ordentlicher Kündigung nach Vertrag.
- Fordere die Bestätigung des Enddatums und kläre die Rückgabe von Router oder TV-Gerät.
Häufige Fragen
- Kann ich wegen des Pflegeheims sofort kündigen?
- Nein. Das Pflegeheim allein verkürzt die Frist nicht. Das Sonderkündigungsrecht hängt davon ab, ob der Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort erbringen kann.
- Was, wenn das Pflegeheim schon einen Internetzugang hat?
- Ein vorhandener Zugang der Einrichtung ersetzt nicht automatisch deinen bisherigen Vertrag. Entscheidend ist die vertraglich geschuldete Leistung an deinem neuen Wohnort.
- Kann ein Angehöriger online kündigen?
- Das hängt von Vollmacht und Anbieterprozess ab. Füge die erforderliche Vollmacht oder einen Nachweis bei und bewahre die Eingangsbestätigung auf.
- Gilt die Seite auch bei einem Todesfall?
- Nein, das ist ein anderer Sachverhalt. Der Anbieter nennt dir die Nachweise, die er dafür verlangt.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 60 TKG; Bundesnetzagentur, Anbieterwechsel und Umzug; § 56 TKG; Bundesnetzagentur, Internet und Telefon. Kein Rechtsrat.
Ziehst du zu deinem Partner oder in eine WG mit bestehendem Internetanschluss, endet dein Vertrag nicht automatisch. Ein Zusammenzug allein ist kein Sonderkündigungsgrund. Kann dein Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbieten, kannst du mit einem Monat Frist zum Auszug oder später kündigen.
Der bestehende Anschluss entscheidet nicht allein
Prüfe zuerst, ob dein Anbieter die vereinbarte Leistung an der neuen Adresse anbietet. Dass dort bereits ein anderer Anschluss liegt, beendet deinen Vertrag nicht automatisch. Kann dein Anbieter seinen Dienst dort anbieten, musst du den Vertrag grundsätzlich mitnehmen, wenn du ihn weiterführen willst. Laufzeit und sonstige Bedingungen bleiben gleich; für den Umzug kann ein angemessenes Entgelt anfallen.
Kann der Anbieter die geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbieten, darfst du mit einem Monat Frist kündigen. Ob du zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigst, entscheidest du in deiner Erklärung.
§ 60 Abs. 1 und 2 TKG regelt die Mitnahme des Vertrags zu gleichen Bedingungen und die Kündigung mit einem Monat, wenn die geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten wird.
Stand 6. November 2026
Beispiel: Du ziehst am 1. Februar 2027 zu deinem Partner. Dort besteht bereits ein Internetvertrag. Dein eigener Vertrag läuft weiter, solange du ihn nicht wirksam beendest. Kann der Anbieter dort nicht liefern, kündigst du spätestens am 1. Januar 2027 mit Wirkung zum 1. Februar 2027.
So gehst du beim Zusammenzug vor
- Frage deinen Anbieter schriftlich, ob er die vertraglich geschuldete Leistung an der neuen Adresse anbietet.
- Notiere Umzugsdatum, neue Adresse und das Datum der Antwort des Anbieters.
- Kann er liefern, entscheide, ob du den Anschluss mitnimmst. Ein bestehender Anschluss einer anderen Person ersetzt deine Kündigung nicht.
- Kann er nicht liefern, kündige mit einem Monat Frist und füge einen Nachweis über den Wohnsitzwechsel bei.
- Plane die Rückgabe des Mietrouters und die Sicherung deiner Anbieter-E-Mail-Adresse.
Häufige Fragen
- Kann ich kündigen, weil mein Partner schon Internet hat?
- Nicht allein deshalb. Entscheidend ist, ob dein Anbieter die geschuldete Leistung an deinem neuen Wohnsitz anbietet. Der Vertrag einer anderen Person ist kein eigener Kündigungsgrund.
- Gilt die Monatsfrist auch in der ersten Mindestlaufzeit?
- Ja, wenn die Voraussetzungen von § 60 Abs. 2 TKG erfüllt sind. Die Kündigung kann zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.
- Was, wenn die neue Wohnung eine andere Geschwindigkeit bekommt?
- Lass dir die angebotene Leistung schriftlich bestätigen. Weicht die tatsächliche Leistung später erheblich vom Vertrag ab, können die Regeln zur Minderung und außerordentlichen Kündigung greifen. Dafür gelten andere Voraussetzungen.
- Muss ich den alten Router zurückgeben?
- Bei einem Mietgerät ja, wenn dein Vertrag endet. Fotografiere Gerät und Seriennummer und bewahre den Versandbeleg auf.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 60 TKG und Bundesnetzagentur, Anbieterwechsel und Umzug. Kein Rechtsrat.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 60 TKG auf gesetze-im-internet.de. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Mindestlaufzeit: höchstens 24 Monate, Kündigen nach einer Preiserhöhung und Neuen Vertrag widerrufen relevant.
Für deinen Fall sind außerdem swb Internet kündigen relevant.