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E-Mail-Adresse nach der Kündigung
Endet dein Internetvertrag, muss der Anbieter dir für eine angemessene Zeit weiter Zugang zu deinen E-Mails geben. Außerdem muss er sie auf eine neue Adresse weiterleiten, die du nennst. Beides ist kostenlos.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Für welche Adressen das gilt
Die Regel gilt für Adressen unter der Domain deines Internetanbieters, also zum Beispiel name@anbieter.de. Für Postfächer bei anderen Diensten wie einem Freemail-Anbieter ändert sich durch die Kündigung nichts.
Liegen deine Dateien in der MagentaCLOUD, hält die Telekom sie laut ihrer Hilfe nach der Kündigung des Telekom-Vertrags 60 Tage vor. Die getrennte Datenfrist steht auf MagentaCLOUD nach der Kündigung.
Wie lange „angemessen“ ist
Eine feste Zahl von Tagen steht nicht im Gesetz. Die Bundesnetzagentur kann sie festlegen. Frag deinen Anbieter vor dem Vertragsende, wie lange er Zugang und Weiterleitung anbietet, und lass dir die Antwort schriftlich geben.
§ 56 Abs. 5 TKG: kostenloser Zugang und Weiterleitung für einen angemessenen Zeitraum nach Vertragsende.
Stand 6. November 2026
Beispiel: Dein Vertrag endet am 31. März 2027. Bank, Krankenkasse und Finanzamt schreiben an deine Adresse beim Anbieter. Richte im März eine Weiterleitung auf deine neue Adresse ein und ändere die Adresse bei den wichtigsten Stellen. Verlangt der Anbieter für die Weiterleitung eine Gebühr, ist das nicht zulässig.
Was genau der Anbieter sicherstellen muss
Das Gesetz nennt zwei getrennte Pflichten. Erstens bleibt der Zugang zu den E-Mails bestehen, die unter der Mail-Domain des Anbieters bereitgestellt wurden. Zweitens musst du diese Mails an eine andere Adresse weiterleiten können, die du selbst festlegst. Beides gilt „unentgeltlich“, der Anbieter darf dafür also keine Monatsgebühr und keine Einrichtungsgebühr verlangen.
Die Pflicht trifft Anbieter von Internetzugangsdiensten und beginnt, sobald der Vertrag mit ihnen beendet ist. Sie ersetzt nicht deine eigene Vorsorge: Eine Frist, nach der das Postfach gelöscht werden darf, steht nicht im Gesetz. Plane den Umzug deiner Daten deshalb früh.
So gehst du vor
- Leg dir eine neue E-Mail-Adresse an, bevor der Vertrag endet.
- Richte im Kundenportal die Weiterleitung auf die neue Adresse ein.
- Ändere die Adresse bei Bank, Versicherungen, Behörden und Shops.
- Sichere wichtige E-Mails und Kontakte lokal, bevor der Zugang endet.
Häufige Fragen
- Darf der Anbieter für die Weiterleitung Geld verlangen?
- Nein. Zugang und Weiterleitung muss er nach § 56 Abs. 5 TKG unentgeltlich sicherstellen.
- Gilt das auch für meine Gmail- oder GMX-Adresse?
- Nein. Die Regel betrifft nur Adressen unter der Mail-Domain deines bisherigen Internetanbieters. Ein unabhängiges Postfach läuft von der Kündigung unberührt weiter.
- Wie lange bleibt das alte Postfach erreichbar?
- Das Gesetz sagt „angemessener Zeitraum“ und nennt keine Tage. Die Bundesnetzagentur kann den Zeitraum festlegen. Frag deinen Anbieter vor dem Vertragsende nach seiner Dauer.
- Muss ich die Weiterleitung beantragen?
- Die Adresse legst du selbst fest. Richte die Weiterleitung am besten noch während der Vertragslaufzeit im Kundenportal ein und prüfe mit einer Testmail, ob sie ankommt.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 56 TKG, Vertragslaufzeit und E-Mail-Zugang nach Vertragsende; Bundesnetzagentur, Internet und Telefon. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Internetvertrag beim Umzug, Router zurückgeben und Mindestlaufzeit: höchstens 24 Monate relevant.
Für deinen Fall sind außerdem DSL-Vertrag übernehmen relevant.