Start / Kabelanschluss in Nebenkosten kündigen
Kabelanschluss in den Nebenkosten kündigen
Seit dem 1. Juli 2024 dürfen monatliche Grundgebühren für Kabel-TV und Breitband nicht mehr einfach über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Prüfe deshalb, ob du einen eigenen Einzelvertrag hast oder die Beendigung der Inanspruchnahme gegenüber dem Vermieter erklären musst.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Mechanik
Die Bundesnetzagentur unterscheidet zwischen dem alten Nebenkostenmodell und einem Einzelvertrag. Ein Vermieter kann weiter Telekommunikationsdienste anbieten, wird dann aber grundsätzlich wie ein Anbieter behandelt. Du kannst einen eigenen Vertrag bei einem Anbieter haben oder einen Dienst im Mietverhältnis nutzen.
Nach § 71 Abs. 2 TKG können Verbraucher die Beendigung der Inanspruchnahme gegenüber dem Vermieter oder Verpächter erklären, wenn das Miet- oder Pachtverhältnis bereits 24 Monate oder länger besteht. Die Bundesnetzagentur nennt dafür eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das ist nicht dasselbe wie die Kündigung eines separat geschlossenen Kabelvertrags.
Die Kosten des Betriebs einer gemeinschaftlichen Verteilanlage können weiterhin als Nebenkosten auftauchen. Die reine Anschlussgebühr und ein eigener Internetvertrag sind davon zu unterscheiden. Für einen separaten Vertrag gilt Kabel-Internet kündigen.
Beispiel: Deine Erklärung geht am 6. November 2026 beim Vermieter ein. Bei einem seit mindestens 24 Monaten bestehenden Mietverhältnis endet die Inanspruchnahme nach der genannten Monatsfrist am 6. Dezember 2026.
So gehst du vor
- Prüfe Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung und separate Rechnungen auf den konkreten Dienst.
- Ermittle, ob dein Mietverhältnis seit mindestens 24 Monaten besteht.
- Erkläre die Beendigung in Textform mit Datum, Wohnung und dem betroffenen TV-, Internet- oder Telefondienst.
- Bitte um eine schriftliche Bestätigung und prüfe die nächste Nebenkostenabrechnung.
- Wenn du einen eigenen Kabelvertrag kündigst, verwende dessen Vertragsfrist und nicht automatisch die Monatsfrist aus § 71 TKG.
Häufige Fragen
- Muss ich den Kabelvertrag des Vermieters selbst kündigen?
- Es kommt auf das Vertragsmodell an. Bei einem Dienst im Mietverhältnis erklärst du die Beendigung gegenüber dem Vermieter. Ein eigener Vertrag wird gegenüber dem dort genannten Anbieter gekündigt.
- Darf Kabel-TV noch in den Nebenkosten stehen?
- Die monatliche Grundgebühr für einen Breitbandanschluss darf nicht einfach als alte Sammelposition weiterlaufen. Kosten für bestimmte Verteilanlagen können anders behandelt werden.
- Kann ich den Internetzugang behalten?
- Ja, ein eigener Internetvertrag kann bestehen bleiben. Trenne TV, Internet, Telefonie und die Infrastrukturposition in deinen Unterlagen.
- Gilt die Monatsfrist auch nach einem neuen Einzelvertrag?
- Nicht automatisch. Für den Einzelvertrag gilt dessen vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: Bundesnetzagentur, Ende des Nebenkostenprivilegs; § 71 Abs. 2 TKG; § 2 Nr. 15 BetrKV; § 56 TKG; Bundesnetzagentur, Internet und Telefon. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Mindestlaufzeit: höchstens 24 Monate, Online kündigen: Button und E-Mail und Internetvertrag beim Umzug relevant.
Für deinen Fall sind außerdem Kupfernetz-Abschaltung relevant.