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Rufnummer mitnehmen nach der Kündigung
Deine Festnetznummer geht mit der Kündigung nicht verloren. Du kannst die Mitnahme bis zu einem Monat nach dem Ende des alten Vertrags beantragen, und zwar beim neuen Anbieter. Am einfachsten ist es trotzdem, nicht selbst zu kündigen, sondern den neuen Anbieter mit Wechsel und Mitnahme zu beauftragen.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Wer die Mitnahme erledigt
Bei Glasfaser und DSL parallel kann deine Festnetznummer nur in einem der beiden Verträge stecken.
Die Rufnummernmitnahme läuft unter der Leitung des aufnehmenden Anbieters, also des neuen. Du stellst den Antrag dort, meist direkt im Auftrag für den neuen Vertrag. Der neue Anbieter fordert die Nummer beim alten an. Ohne deinen Vertrag mit dem neuen Anbieter dürfen die beiden die Nummer nicht umziehen. Die Mitnahme beauftragst du beim neuen Anbieter, weil du bei wilhelm.tel die Portierung nicht mit einer zweiten Kündigung verwechseln darfst.
Hast du den alten Vertrag schon selbst gekündigt, ist das kein Problem. Das Gesetz gibt dir nach dem Vertragsende noch einen Monat Zeit für den Antrag. Danach kann der alte Anbieter die Nummer anders vergeben. Für den Ablauf des Wechsels selbst, also wer kündigt und wie lange die Leitung ausfallen darf, steht alles unter DSL-Anbieter wechseln.
Manche Anbieter schreiben diese Monatsgrenze direkt in die Kündigungsbestätigung, so verlangen es die AGB von Stiegeler, das die Nummer danach neu vergeben oder zurückgeben darf.
Wenn der Wechselauftrag schon läuft, du ihn aber abbrechen willst, klärst du den Stopp beim neuen Anbieter. Die einzelnen Schritte stehen unter Rufnummernportierung stoppen.
§ 59 Abs. 1, 5, 6 und 7 TKG: Mitnahme unter Leitung des neuen Anbieters, Antrag bis zu einem Monat nach Vertragsende, Aktivierung am vereinbarten Tag, spätestens am folgenden Arbeitstag, keine direkten Entgelte für dich.
Stand 6. November 2026
Was die Mitnahme kostet und wann sie scheitert
Für die Rufnummernmitnahme selbst dürfen dir keine direkten Entgelte berechnet werden. Die Anbieter rechnen die Kosten untereinander ab.
Zwei Grenzen gibt es. Eine Festnetznummer mit Ortsvorwahl ist an einen Standort gebunden. Ziehst du gleichzeitig um, frag den neuen Anbieter vorher, ob die Nummer an der neuen Adresse weiter gilt. Und eine Festnetznummer lässt sich nicht in einen Handyvertrag mitnehmen, auch umgekehrt nicht.
Beispiel: Du kündigst deinen Internetvertrag selbst zum 31. Januar 2027. Den neuen Vertrag schließt du erst am 20. Februar 2027 und beantragst dabei die Mitnahme. Das ist noch innerhalb eines Monats nach Vertragsende, die Nummer bleibt dir.
Vereinbart ist die Aktivierung am Montag, 1. März 2027. Spätestens am Dienstag, 2. März, müsste sie laufen. Die Nummer funktioniert aber erst am Freitag, 5. März. Für den 3. und 4. März kannst du je 10 Euro Entschädigung verlangen, zusammen 20 Euro, vom Anbieter, der die Verzögerung verursacht hat. Hast du die Verzögerung selbst verursacht, etwa durch falsche Angaben, gibt es nichts.
So nimmst du deine Nummer mit
- Such die Rufnummer, deine Kundennummer und die genaue Anschlussadresse aus dem alten Vertrag heraus. Der Name muss so geschrieben sein wie beim alten Anbieter.
- Kreuz beim neuen Anbieter die Rufnummernmitnahme an und trag alle Nummern ein, die mit sollen. Bei vielen Anschlüssen sind es mehrere.
- Kündige den alten Vertrag nicht zusätzlich selbst, wenn der neue Anbieter das übernimmt. Zwei Kündigungen mit unterschiedlichem Datum bringen den Ablauf durcheinander.
- Hast du schon gekündigt, beantrage die Mitnahme spätestens einen Monat nach dem Vertragsende. Notier dir das Datum.
- Halte den vereinbarten Aktivierungstag fest. Funktioniert die Nummer am folgenden Arbeitstag noch nicht, schreib dem neuen Anbieter mit Datum und verlang die Entschädigung.
Häufige Fragen
- Muss ich den alten Vertrag kündigen, damit die Nummer mitkommt?
- Nein. Beauftragst du den neuen Anbieter mit dem Wechsel, kündigt er in der Regel auch den alten Vertrag. Selbst kündigen ist erlaubt, dann musst du die Mitnahme aber spätestens einen Monat nach dem Vertragsende beantragen.
- Kann ich die Nummer mitnehmen, bevor mein Vertrag endet?
- Im Festnetz knüpft das Gesetz die Mitnahme an die Kündigung des Vertrags. Eine Mitnahme jederzeit, unabhängig vom laufenden Vertrag, sieht es ausdrücklich nur für Mobilfunk vor. Früher geht es nur, wenn der alte Anbieter dich vorzeitig aus dem Vertrag lässt oder ein Sonderrecht greift.
- Kann ich eine Festnetznummer von Kabel oder Glasfaser mitnehmen?
- Ja. Es kommt nicht auf die Technik an, sondern darauf, dass du über den Anschluss telefonierst und eine Rufnummer zugeteilt bekommen hast.
- Was passiert mit meiner E-Mail-Adresse?
- Die zieht nicht mit. E-Mail-Adresse nach der Kündigung erklärt, was nach dem Ende mit dem Postfach passiert.
Eine Portierung deiner Festnetznummer stoppst du beim neuen Anbieter, denn er leitet den Wechsel und die Mitnahme. Ohne Vertrag mit ihm darf die Nummer nicht umziehen. Widerrufst du den neuen Vertrag innerhalb von 14 Tagen, fällt die Grundlage für die Portierung weg. Eine Kündigung, die schon beim alten Anbieter angekommen ist, verschwindet dadurch aber nicht von selbst.
Wer die Portierung in der Hand hat
Nach § 59 Abs. 1 TKG erfolgen Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme unter Leitung des aufnehmenden Anbieters, also des neuen. Er schickt den Portierungsauftrag an den bisherigen Anbieter und stimmt den Umschalttag ab. Das Gesetz verbietet außerdem, Wechsel oder Mitnahme ohne vertragliche Vereinbarung zwischen dir und dem neuen Anbieter durchzuführen. Die Bundesnetzagentur formuliert es so: Die Rufnummer muss immer einem Vertrag zugeordnet sein.
Willst du den Wechsel stoppen, ziehst du den Auftrag beim neuen Anbieter zurück, solange die Nummer noch nicht umgezogen ist. Am sichersten ist der Widerruf des neuen Vertrags, wenn du ihn online, am Telefon oder an der Haustür geschlossen hast. Die Frist beträgt 14 Tage und beginnt grundsätzlich mit dem Vertragsschluss. Es genügt, den Widerruf rechtzeitig abzuschicken. Die Einzelheiten stehen unter DSL-Vertrag widerrufen. Ist die Frist vorbei, kannst du den neuen Anbieter nur bitten, den Auftrag zu stornieren. Ob er das tut, regelt das Gesetz nicht.
§ 59 Abs. 1 TKG: Leitung durch den aufnehmenden Anbieter, keine Mitnahme ohne Vertrag mit ihm. § 355 BGB: 14 Tage Widerrufsfrist, rechtzeitiges Absenden genügt.
Stand 6. November 2026
Was mit dem alten Vertrag passiert
Viele lassen beim Wechsel den neuen Anbieter auch den alten Vertrag kündigen. Diese Kündigung ist eine eigene Erklärung. Sie wird wirksam, sobald sie beim alten Anbieter eingeht. Zurückholen lässt sie sich nach § 130 BGB nur, wenn der Widerruf der Kündigung vorher oder gleichzeitig dort ankommt. Ist sie schon zugegangen, endet der alte Vertrag zum genannten Termin, auch wenn du die Portierung stoppst. Ob der alte Anbieter dich trotzdem weiter beliefert, ist seine Entscheidung. Frag deshalb sofort beim alten Anbieter nach, sonst stehst du am Ende ohne Anschluss da.
Ist die Nummer schon beim neuen Anbieter, gibt es kein Stoppen mehr, sondern nur einen neuen Umzug der Nummer. Auch dafür brauchst du einen Vertrag, dem die Nummer zugeordnet wird. Für die Rufnummernmitnahme selbst dürfen dir keine direkten Entgelte berechnet werden. Eine Festnetznummer mit Ortsvorwahl bleibt dabei an ihren Standort gebunden. Wie die normale Mitnahme mit ihren Fristen läuft, erklärt Rufnummer mitnehmen nach der Kündigung.
§ 130 Abs. 1 BGB: Erklärung wird mit Zugang wirksam, Widerruf nur vorher oder gleichzeitig. § 59 Abs. 5 und 7 TKG: Standortbindung, keine direkten Entgelte für die Mitnahme.
Stand 6. November 2026
Beispiel: Am Mittwoch, den 2. Dezember 2026, schließt du online einen neuen Festnetzvertrag mit Rufnummernmitnahme und Kündigung des alten Vertrags ab. Umschalttag soll der 15. Januar 2027 sein. Am 9. Dezember 2026 entscheidest du dich um. Die Widerrufsfrist läuft bis einschließlich 16. Dezember 2026. Du widerrufst sofort beim neuen Anbieter und fragst am selben Tag beim alten Anbieter, ob die Kündigung schon eingegangen ist und ob er den Vertrag fortführt.
So gehst du vor
- Prüfe, ob die Nummer schon umgezogen ist. Steht der Umschalttag noch aus, kannst du die Portierung noch verhindern.
- Widerrufe den neuen Vertrag schriftlich beim neuen Anbieter, solange die 14 Tage laufen. Nenne ausdrücklich auch den Portierungsauftrag.
- Ist die Widerrufsfrist vorbei, bitte den neuen Anbieter schriftlich, den Portierungsauftrag zu stornieren, und lass dir die Stornierung bestätigen.
- Kläre beim alten Anbieter, ob dort schon eine Kündigung eingegangen ist und zu welchem Datum dein Vertrag endet.
- Bewahre Widerruf, Bestätigungen und den Schriftverkehr mit beiden Anbietern auf.
Häufige Fragen
- Kann ich die Portierung beim alten Anbieter stoppen?
- Der alte Anbieter führt den Auftrag nicht, er gibt die Nummer nur ab. Ansprechpartner ist der neue Anbieter, weil er den Wechsel nach § 59 TKG leitet.
- Was kostet es, die Portierung abzubrechen?
- Für die Rufnummernmitnahme selbst dürfen keine direkten Entgelte berechnet werden. Was ein Widerruf oder eine Stornierung sonst kostet, hängt vom Vertrag ab. Hast du ausdrücklich verlangt, dass der Anbieter schon vor Ende der Widerrufsfrist leistet, kann ein anteiliger Wertersatz anfallen.
- Bleibt mein alter Vertrag automatisch bestehen?
- Nur, wenn noch keine Kündigung beim alten Anbieter eingegangen ist. Eine zugegangene Kündigung wirkt, ein Weiterlaufen musst du mit dem alten Anbieter vereinbaren.
- Gilt das auch für Handynummern?
- Für Mobilfunknummern gelten teils eigene Regeln, etwa die Mitnahme schon vor Vertragsende. Diese Seite behandelt Festnetznummern.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 59 TKG; § 130 BGB; § 355 BGB; § 357a BGB; Bundesnetzagentur, Anbieterwechsel und Umzug; Bundesnetzagentur, Vertrag; § 56 TKG. Kein Rechtsrat.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 59 TKG auf gesetze-im-internet.de; Bundesnetzagentur, Vertrag. Kein Rechtsrat.
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