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Glasfaser nach zwei Jahren kündigen

Die 24 Monate Mindestlaufzeit beginnen mit dem Vertragsschluss, nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses. Das hat der Bundesgerichtshof am 8. Januar 2026 entschieden. Hat der Ausbau ein Jahr gedauert, kannst du also zwei Jahre nach der Auftragsbestätigung kündigen, auch wenn du erst ein Jahr lang surfst.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Worum der Streit ging

Glasfaserverträge werden oft lange vor dem Ausbau geschlossen, etwa an der Haustür während der Vorvermarktung. Viele Anbieter ließen die Laufzeit erst mit der Freischaltung beginnen. Die Bauzeit kam so zur Laufzeit dazu, und die Bindung wurde länger als zwei Jahre. Verwechselst du die Fristen, endet die UGG-Gestattung frühestens drei Jahre nach Vertragsschluss und dann mit zwölf Monaten Frist.

Ein Verbraucherverband klagte gegen eine solche Klausel. Das Hanseatische Oberlandesgericht gab ihm am 19. Dezember 2024 recht (10 UKl 1/24), der Bundesgerichtshof hat das bestätigt. Die Klausel ist unwirksam, weil sie zu einer Bindung von mehr als 24 Monaten ab Vertragsschluss führen kann. Schon im Juli 2025 hatte das Gericht dasselbe für Vertragsverlängerungen entschieden (III ZR 61/24).

BGH, Urteil vom 8. Januar 2026, III ZR 8/25: Laufzeitbeginn ab Freischaltung in AGB unwirksam. § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB und § 56 Abs. 1 TKG: höchstens 24 Monate.

Gilt das auch bei Deutsche Glasfaser?

Glasfaser und DSL kannst du gleichzeitig nutzen, wenn du sie als zwei getrennte Verträge führst.

Das Urteil betraf einen anderen Glasfaseranbieter. Der BGH hat seine Regel aber aus dem Gesetz abgeleitet, nicht aus den Bedingungen dieses einen Unternehmens. Sie gilt deshalb für jeden Internetvertrag mit einem Verbraucher, egal bei welchem Anbieter. Entscheidend ist der Tag, an dem dein Vertrag zustande kam. Das ist in der Regel der Tag, an dem der Anbieter deinen Auftrag angenommen hat, meist mit der Auftragsbestätigung. Die bloße Eingangsbestätigung deiner Bestellung zählt noch nicht.

Eine Ausnahme hat das Gesetz: Ein Vertrag, der nur den Bau der Leitung ins Haus regelt, ohne Internet und ohne Gerät, fällt nicht unter die 24 Monate. Glasfaser-Hausanschluss kündigen beschreibt diesen Vertragstyp.

Beispiel: Du bekommst am 10. Februar 2024 die Auftragsbestätigung für einen Glasfasertarif mit 24 Monaten Laufzeit. Geschaltet wird der Anschluss erst am 15. Oktober 2024. Die erste Laufzeit endet am 9. Februar 2026, nicht am 14. Oktober 2026. Hättest du Anfang Januar 2026 zum Ende der Laufzeit gekündigt, wärst du früher frei gewesen als nach der Rechnung des Anbieters.

Du hast nicht gekündigt, der Vertrag läuft weiter. Seit dem 10. Februar 2026 kannst du jederzeit mit einem Monat kündigen. Kündigst du am Freitag, 6. November 2026, endet der Vertrag am 6. Dezember 2026.

So gehst du vor

  1. Such die Auftragsbestätigung heraus und notier ihr Datum. Liegt sie nicht mehr vor, frag beim Anbieter das Datum des Vertragsschlusses ab.
  2. Rechne 24 Monate ab diesem Tag. Ist das Datum vorbei, gilt nur noch die Frist von einem Monat aus der Kündigung nach der Mindestlaufzeit.
  3. Kündige per Kündigungsbutton oder E-Mail zum nächstmöglichen Termin und nenn das Datum, das du ausgerechnet hast.
  4. Bestätigt der Anbieter ein späteres Ende, widersprich schriftlich mit Verweis auf das Urteil III ZR 8/25 und das Datum der Auftragsbestätigung.
  5. Bleibt er dabei, kannst du die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur anrufen oder dich bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen.

§ 68 Abs. 1 TKG: Schlichtung bei Streit über Vertragsregeln wie die Laufzeit.

Stand 6. November 2026

Häufige Fragen

Muss ich für die Zeit vor der Freischaltung zahlen?
Für den Tarif zahlst du erst, wenn der Anbieter liefert. Die Zeit davor zählt trotzdem zur Laufzeit. Einmalige Kosten wie für den Hausanschluss richten sich nach deinem Vertrag.
Was, wenn der Ausbau gar nicht kommt?
Dann musst du nicht 24 Monate warten. Du setzt dem Anbieter eine angemessene Frist zur Leistung und kannst danach zurücktreten. Leistung nicht erbracht beschreibt den Ablauf.
Kann ich nach der Schaltung noch widerrufen?
Meist nicht mehr. Die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt mit dem Vertragsschluss und ist bei langer Bauzeit in der Regel vorbei. Widerruf erläutert die Einzelheiten.
Was ist mit einer Verlängerung um weitere 24 Monate?
Eine stillschweigende Verlängerung bindet dich nicht neu. Nach der ersten Laufzeit kündigst du jederzeit mit einem Monat. Die Regeln zur ersten Laufzeit stehen bei Mindestlaufzeit.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 004/2026 zu III ZR 8/25; Verbraucherzentrale NRW zum Urteil des Hanseatischen OLG; § 56 TKG; Bundesnetzagentur, Internet und Telefon. Kein Rechtsrat.