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DSL am Zweitwohnsitz
Für deinen Zweitwohnsitz brauchst du einen eigenen Internetvertrag. Der Vertrag an deiner Hauptwohnung lässt sich nicht teilen und läuft unabhängig weiter. Für den zweiten Vertrag gelten dieselben Regeln wie für jeden anderen: höchstens 24 Monate erste Laufzeit, auf Wunsch eine Variante mit höchstens zwölf Monaten, danach monatlich kündbar.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Hauptwohnung und Nebenwohnung
Das Melderecht unterscheidet klar: Wer mehrere Wohnungen in Deutschland hat, hat genau eine Hauptwohnung, nämlich die vorwiegend benutzte. Jede weitere ist eine Nebenwohnung. Im Alltag heißt die Nebenwohnung meist Zweitwohnsitz. Diese Unterscheidung hat für dein Internet eine Folge, die viele übersehen.
Das Recht auf Versorgung mit einem Mindestinternet nach § 156 TKG gilt nur an der Hauptwohnung oder am Geschäftsort. Liegt deine Zweitwohnung in einem Gebiet ohne brauchbares Netz, kannst du dort keinen Antrag auf Mindestversorgung bei der Bundesnetzagentur stützen. Du bist auf das angewiesen, was Anbieter an dieser Adresse freiwillig anbieten.
§ 21 BMG: eine Hauptwohnung, die vorwiegend benutzte, jede weitere ist Nebenwohnung. § 156 Abs. 1 TKG: Recht auf Versorgung an der Hauptwohnung oder am Geschäftsort.
Stand 6. November 2026
Laufzeit planen, bevor du unterschreibst
Ein Zweitwohnsitz ist oft auf Zeit angelegt, etwa für einen Job in einer anderen Stadt. Genau dann zählt die Laufzeit. Nach § 56 Abs. 1 TKG darf die erste Laufzeit höchstens 24 Monate betragen, und der Anbieter muss dir vor Vertragsschluss auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anbieten. Frag gezielt nach dieser Variante, wenn absehbar ist, dass du die Wohnung nicht lange behältst. Nach der ersten Laufzeit kannst du einen stillschweigend verlängerten Vertrag jederzeit mit einem Monat Frist kündigen.
Verlass dich bei einer Nebenwohnung nicht auf das Sonderkündigungsrecht beim Umzug. § 60 TKG knüpft daran an, dass du deinen Wohnsitz wechselst und die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten wird. Ob das Aufgeben einer Nebenwohnung als Wohnsitzwechsel in diesem Sinn zählt, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich. Klar ist der umgekehrte Fall: Ziehst du ganz in die bisherige Zweitwohnung und gibst die Hauptwohnung auf, wechselst du deinen Wohnsitz. Für den Vertrag an der alten Adresse gelten dann die Regeln aus DSL kündigen bei Umzug.
Nutzt du die Zweitwohnung nur zeitweise, etwa im Sommer, gibt es kein gesetzliches Recht, den Vertrag ruhen zu lassen. Ob eine Pause möglich ist, hängt allein von deinem Anbieter ab, siehe DSL-Vertrag pausieren.
§ 56 Abs. 1 und 3 TKG: höchstens 24 Monate, Pflichtangebot mit höchstens zwölf Monaten, danach Kündigung mit einem Monat. § 60 Abs. 2 TKG: Kündigung mit einem Monat bei Wohnsitzwechsel, wenn die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten wird.
Stand 6. November 2026
Beispiel: Deine Hauptwohnung bleibt in Köln. Ab dem 1. Januar 2027 arbeitest du unter der Woche in Hamburg und meldest dort eine Nebenwohnung an. Für Hamburg schließt du einen neuen Internetvertrag. Wählst du die Variante mit zwölf Monaten Laufzeit, kannst du zum Ende der Laufzeit kündigen und danach jederzeit mit einem Monat Frist. Dein Kölner Vertrag läuft davon unberührt weiter.
So gehst du vor
- Kläre, welche Wohnung deine Hauptwohnung ist. Maßgeblich ist die vorwiegend benutzte Wohnung.
- Prüfe an der Adresse der Zweitwohnung, welche Anschlüsse verfügbar sind. Ein Anspruch auf Mindestversorgung besteht dort nicht.
- Frag vor Vertragsschluss nach dem Angebot mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit und vergleiche es mit der längeren Variante.
- Notiere das Ende der ersten Laufzeit. Danach prüfst du die Kündigung mit einem Monat Frist.
- Gibst du die Zweitwohnung auf, kündige rechtzeitig nach Vertrag und rechne nicht fest mit dem Umzugsrecht aus § 60 TKG.
Häufige Fragen
- Kann ich meinen DSL-Vertrag in die Zweitwohnung mitnehmen?
- Nur, wenn du ihn an der Hauptwohnung nicht mehr brauchst. Ein Anschluss gilt für eine Adresse. Für zwei Wohnungen gleichzeitig brauchst du zwei Verträge.
- Gilt das Recht auf schnelles Internet auch am Zweitwohnsitz?
- Nein. § 156 TKG nennt nur die Hauptwohnung und den Geschäftsort.
- Muss mir der Anbieter einen kurzen Vertrag anbieten?
- Er muss dir vor Vertragsschluss einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten erster Laufzeit anbieten. Einen Vertrag ganz ohne Mindestlaufzeit schreibt das Gesetz nicht vor.
- Kann ich die Festnetznummer der Hauptwohnung in der Zweitwohnung nutzen?
- Eine Festnetznummer mit Ortsvorwahl ist an einen bestimmten Standort gebunden. Liegt die Zweitwohnung in einem anderen Ortsnetz, bekommst du dort in der Regel eine eigene Nummer.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 56 TKG; § 59 Abs. 5 TKG; § 60 TKG; § 156 TKG; § 21 BMG; Bundesnetzagentur, Anbieterwechsel und Umzug; Bundesnetzagentur, Internet und Telefon. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Mindestlaufzeit: höchstens 24 Monate, Kündigen nach einer Preiserhöhung und Neuen Vertrag widerrufen relevant.
Für deinen Fall sind außerdem DSL-Drosselung prüfen relevant.