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Festnetz kündigen und Internet behalten
Ob du nur das Telefon kündigen kannst, hängt davon ab, wie dein Vertrag aufgebaut ist. Ist das Festnetz eine eigene Option oder ein eigener Vertrag, kündigst du nur diesen Teil. Sind Telefon und Internet ein Paket, gibt es kein gesetzliches Recht, nur das Telefon herauszunehmen. Dann bleibt ein Wechsel in einen reinen Internettarif oder die Kündigung des ganzen Pakets.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Welcher Fall bei dir vorliegt
Die Telekom nennt zwei getrennte Fälle mit jeweils 60 Tagen.
- Telefon ist eine Zusatzoption: Zum Beispiel eine Telefonflat, die du zum Internet dazugebucht hast. Die Option hat oft eine eigene, kürzere Frist. Sie steht in der Vertragszusammenfassung oder in der Bestätigung der Buchung.
- Telefon ist ein eigener Vertrag: Etwa wenn Telefonanschluss und Internet von verschiedenen Anbietern kommen. Dann kündigst du nur den Telefonvertrag, mit dessen Laufzeit. Prüf vorher, ob dein Internet technisch über diesen Anschluss läuft.
- Telefon und Internet sind ein Paket: Ein Preis, eine Laufzeit. Für alle Teile eines Pakets mit Internet gelten dieselben Regeln zu Laufzeit und Kündigung. Ein Recht, einen Teil allein zu kündigen, gibt das Gesetz nur, wenn der Anbieter diesen Teil nicht liefert oder schlecht liefert. Dann darfst du sogar das ganze Paket beenden.
Besteht dein Mietverhältnis seit mindestens 24 Monaten, erklärst du die Beendigung gegenüber dem Vermieter nach § 71 Abs. 2 TKG mit einem Monat Frist.
§ 66 Abs. 1 und 2 TKG: Paketverträge, gleiche Regeln für alle Teile, Kündigung des ganzen Pakets bei Mängeln eines Teils. Für die erste Laufzeit und die Monatsfrist nach der Verlängerung gilt § 56 Abs. 1 und 3 TKG.
Paket: Tarifwechsel oder ganz kündigen
Tarifwechsel beim selben Anbieter: Manche Anbieter haben auch Tarife ohne Telefon. Ob du wechseln kannst und zu welchem Preis, entscheidet der Anbieter. Achte darauf, ob der neue Tarif eine neue Mindestlaufzeit hat. Buchst du nur eine Option dazu, darf sich die Laufzeit nicht verlängern, außer du stimmst ausdrücklich zu. Bei einem neuen Tarif liest du die Vertragszusammenfassung, bevor du bestätigst.
Ganzes Paket kündigen und neu abschließen: Nach der ersten Laufzeit geht das jederzeit mit einem Monat Frist. Willst du ohne Lücke zu einem anderen Anbieter, kündige nicht selbst. Beauftrag den neuen Anbieter mit dem Anbieterwechsel, er kündigt für dich und schaltet um.
Prüf vorher, ob sich das lohnt. Ein Tarif ohne Telefon ist nicht automatisch billiger.
§ 66 Abs. 3 TKG: Zusatzbuchung verlängert die Laufzeit nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung. § 59 Abs. 1 und 2 TKG: Wechsel unter Leitung des neuen Anbieters, höchstens ein Arbeitstag Unterbrechung.
Stand 6. November 2026
Was mit deiner Festnetznummer passiert
Fällt das Telefon weg, fällt auch die Rufnummer weg. Willst du sie behalten, nimm sie zu einem anderen Festnetzanbieter mit. Den Antrag kannst du bis einen Monat nach dem Vertragsende stellen. Rufnummer mitnehmen erklärt den Ablauf. Statt der eigenen Kündigung kann die Vertragsübernahme in der Telekom-Geschäftskundenhilfe die Festnetznummer beim Nachfolger lassen.
Beispiel: Du hast seit dem 1. April 2023 ein Paket aus Internet und Telefonflat mit 24 Monaten Laufzeit. Die erste Laufzeit endete am 31. März 2025. Er telefoniert nur noch mobil. In der Vertragszusammenfassung steht ein Preis für beides, keine Option. Ein Recht, nur das Telefon zu kündigen, hat er also nicht.
Er kündigt stattdessen am Freitag, 6. November 2026, das ganze Paket. Es endet am 6. Dezember 2026. Seinen neuen reinen Internetvertrag beauftragt er so, dass der neue Anbieter den Wechsel steuert.
So gehst du vor
- Lies die Vertragszusammenfassung: Steht das Telefon als eigene Option mit eigenem Preis da, als eigener Vertrag oder als Teil eines Pakets?
- Prüf das Ende der ersten Laufzeit. Ist es vorbei, kannst du jederzeit mit einem Monat kündigen.
- Option oder eigener Vertrag: Kündige nur diesen Teil per Kündigungsbutton oder E-Mail und schreib dazu, dass das Internet bleiben soll.
- Paket: Frag schriftlich nach einem Tarif ohne Telefon und nach dessen Laufzeit. Vergleich das mit der Kündigung des Pakets.
- Soll die Nummer bleiben, regle die Mitnahme, bevor das Telefon endet.
Häufige Fragen
- Gilt das auch bei der Telekom?
- Ja. Die Regeln stehen im Gesetz und gelten für jeden Anbieter. Welche Tarife ohne Telefon es gibt, bestimmt der Anbieter selbst.
- Kann der Anbieter verlangen, dass ich mitten in der Laufzeit weiterzahle?
- In der ersten Laufzeit bist du an das Paket gebunden, auch an den Telefonteil. Ein vorzeitiges Ende gibt es nur mit einem Sonderrecht, etwa bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug ohne Versorgung.
- Funktioniert Internet ohne Telefon überhaupt?
- Technisch ja. Bei IP-Anschlüssen läuft das Telefon über die Internetverbindung, nicht umgekehrt.
- Muss ich den Router zurückgeben, wenn nur das Telefon wegfällt?
- Nein, solange das Internet weiterläuft und der Router zum Vertrag gehört. Erst wenn der ganze Vertrag endet, gilt Router zurückgeben.
- Gilt das auch für andere Zusatzoptionen?
- Ja, ein Sicherheitspaket oder eine TV-Option hat oft eine eigene, kurze Frist. Sicherheitspaket kündigen nennt Beispiele aus Anbieterunterlagen.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: Bundesnetzagentur, Anbieterwechsel; § 56 TKG; Bundesnetzagentur, Internet und Telefon. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Mindestlaufzeit: höchstens 24 Monate, Neuen Vertrag widerrufen und E-Mail-Adresse nach der Kündigung relevant.
Für deinen Fall sind außerdem DSL-Vertrag übernehmen relevant.