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DSL-Vertrag übernehmen
Einen bestehenden DSL- oder Glasfaservertrag kann eine andere Person nur übernehmen, wenn der Anbieter zustimmt. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Vodafone schreibt das in seinem Übernahmeformular ausdrücklich und verlangt die Unterschriften der bisherigen und der neuen Vertragspartei. Wirksam wird die Übernahme dort erst mit der schriftlichen Bestätigung.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Warum der Anbieter mitreden darf
Wer einen Vertrag übernimmt, tritt auch in die Zahlungspflicht ein. Schon für die bloße Übernahme einer Schuld verlangt § 415 Absatz 1 BGB die Genehmigung des Gläubigers. Verweigert er sie, gilt die Übernahme nach Absatz 2 als nicht erfolgt. Für den Anbieter ist es nicht egal, wer künftig die Rechnung bezahlt. Das TKG kennt zwar Regeln für den Umzug und den Anbieterwechsel, aber keinen Anspruch darauf, einen Vertrag an eine andere Person weiterzugeben.
Typische Anlässe sind eine Trennung, bei der eine Person in der Wohnung bleibt, ein Auszug aus der WG oder ein Todesfall. Beim Tod des Inhabers geht der Vertrag nach § 1922 BGB ohnehin auf die Erben über. Was sie dann tun können, steht auf der Seite zum Todesfall. Ziehst du dagegen zu jemandem mit eigenem Anschluss, hilft eher die Seite zum Zusammenzug.
Was das Vodafone-Formular verlangt
Vodafone bietet für DSL, LTE und Glasfaser ein eigenes Formular an. Es zeigt gut, worauf du bei jedem Anbieter achten solltest:
- Beide Parteien füllen das Formular gemeinsam aus und unterschreiben. Ist die bisherige Vertragspartei gestorben, ersetzt eine Kopie der Sterbeurkunde ihre Unterschrift.
- Abgeben kannst du es online als PDF oder JPG, per E-Mail mit Kundennummer im Betreff oder per Post.
- Die neue Person übernimmt den Vertrag samt Rufnummern an derselben Adresse.
- Zusatzprodukte von Streaming-Partnern gehen nicht mit, vorhandene Rabatte entfallen.
- Kosten bis zum Übernahmetag trägt die bisherige Partei, außer im Todesfall.
- Die neue Person bekommt eine neue Kundennummer und muss den Router am Übernahmetag mit einem neuen Installationscode einrichten.
- Wunschtermine hält Vodafone laut Formular nicht ein. Gestrichene Passagen machen den Auftrag ungültig.
Mit ihrer Unterschrift storniert die bisherige Partei außerdem eine bereits erteilte Kündigung. Wer schon gekündigt hat und dann doch übergeben will, sollte das bedenken.
Beispiel: Nils zieht am 31. Januar 2027 aus der gemeinsamen Wohnung aus. Der Vodafone-DSL-Vertrag läuft auf ihn, seine frühere Partnerin Aylin bleibt. Beide füllen am 5. Januar 2027 das Übernahmeformular aus und laden es online hoch. Bis Vodafone die Übernahme schriftlich bestätigt, bleibt Nils Vertragspartner und zahlt. Erst ab dem bestätigten Übernahmetag läuft der Anschluss auf Aylin, die ihren Router dann neu einrichtet.
So gehst du vor
- Frag deinen Anbieter nach dem Formular für die Vertragsübernahme im Festnetz. Mobilfunk hat oft ein eigenes.
- Klärt untereinander, wer bis wann zahlt, und tragt das gewünschte Datum ein.
- Füllt das Formular vollständig aus, ohne etwas zu streichen, und unterschreibt beide.
- Frag nach, ob sich die Laufzeit durch die Übernahme ändert. Das Vodafone-Formular sagt dazu nichts.
- Warte auf die schriftliche Bestätigung, bevor die bisherige Partei Zahlungen einstellt.
Häufige Fragen
- Muss der Anbieter einer Übernahme zustimmen?
- Nein. Vodafone schreibt im Formular, es bestehe kein Recht auf Übernahme. Ohne Genehmigung des Gläubigers wird auch eine Schuldübernahme nach § 415 BGB nicht wirksam.
- Kostet die Übernahme etwas?
- Das Vodafone-Formular nennt kein Entgelt. Frag bei anderen Anbietern vorher nach.
- Bleibt die Rufnummer erhalten?
- Bei Vodafone ja, die neue Person übernimmt laut Formular den Vertrag inklusive Rufnummern an der gleichen Adresse.
- Was passiert mit dem Kundenkonto?
- Bei Vodafone wird das Online-Konto nicht übertragen. Die neue Person registriert sich mit der neuen Kundennummer.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: Vodafone, Auftrag zur Vertragsübernahme für Festnetz-Vertrag (FORVF800410); § 415 BGB; § 1922 BGB; § 56 TKG; Bundesnetzagentur, Internet und Telefon. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Mindestlaufzeit: höchstens 24 Monate, Internetvertrag beim Umzug und Kündigen nach einer Preiserhöhung relevant.
Für deinen Fall sind außerdem DSL-Drosselung prüfen und Zwei Internetverträge gleichzeitig relevant.