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Festnetz kündigen ohne Kundennummer

Eine Kundennummer schreibt das Gesetz für die Kündigung nicht vor. Der Anbieter muss dich und den Vertrag aber eindeutig zuordnen können. Verlangt sein Online-Formular die Nummer als Pflichtfeld, kündigst du per E-Mail oder Brief mit Name, Anschrift und Rufnummer und bittest um eine Bestätigung.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Was rechtlich nötig ist

Für den Kündigungsbutton regelt § 312k BGB, welche Angaben die Bestätigungsseite abfragen muss: Art der Kündigung, Daten zu deiner eindeutigen Identifizierung, die eindeutige Bezeichnung des Vertrags, das gewünschte Ende und wohin die Bestätigung gehen soll. Eine Kundennummer nennt das Gesetz nicht. Welche Felder der Anbieter dafür vorsieht, legt er selbst fest. Auch ohne Passwort zum Kundenkonto musst du Identität und Vertrag angeben, weil § 312k BGB eine ständig verfügbare Kündigung und die sofortige elektronische Bestätigung verlangt.

Für eine Kündigung per E-Mail oder Brief gibt es keine Pflichtfelder. In Verbraucher-AGB darf der Anbieter keine strengere Form als die Textform verlangen. Was du schreibst, muss aber reichen, damit er deinen Vertrag findet. Sonst riskierst du Rückfragen und ein späteres Vertragsende.

§ 312k Abs. 2 BGB: Bestätigungsseite mit Angaben zur Identifizierung, zur Bezeichnung des Vertrags und zum Zeitpunkt. § 309 Nr. 13 BGB: keine strengere Form als Textform.

Stand 6. November 2026

Was die Anbieter in ihren Formularen abfragen

Stand der Formulare am 6. November 2026, abgelesen auf den Seiten der Anbieter. Das ist keine Empfehlung für einen Anbieter. Im Formular gibst du DNS:NET die Kundennummer und den gewünschten Kündigungstermin an.

Beispiel: Die erste Laufzeit ist vorbei. Deine Rechnungen kamen an eine alte Mailadresse, die Kundennummer hast du nicht. Das Online-Formular deines Anbieters lässt sich ohne die Nummer nicht absenden.

Am Montag, 9. November 2026, schickst du per E-Mail an die Kundenservice-Adresse aus deinem Vertrag eine Kündigung mit Name, Anschrift des Anschlusses, Festnetzrufnummer und Geburtsdatum und bittest um eine Bestätigung mit Vertragsende. Die Mail kommt am selben Tag an. Mit einem Monat Frist endet der Vertrag am 9. Dezember 2026. Die Kundennummer steht später in der Bestätigung. Du speicherst sie für die Router-Rückgabe.

So kündigst du ohne Nummer

Deine Kündigung geht am 6. November 2026 bei Fonial ein.

  1. Such zuerst die Nummer: oben rechts auf einer alten Rechnung, in der Auftragsbestätigung oder in Briefen und Mails des Anbieters. Durchsuche dein Postfach nach dem Namen des Anbieters.
  2. Findest du sie, nutze den Kündigungsbutton. Er bringt dir die gesetzliche Zugangsvermutung; Internet online kündigen beschreibt diesen Nachweis.
  3. Findest du sie nicht, kündige per E-Mail oder Brief. Nenn Name, Anschrift des Anschlusses, Festnetzrufnummer und wenn möglich Geburtsdatum und Vertragsnummer. Eine Vorlage erstellt der Kündigungsgenerator.
  4. Bitte ausdrücklich um eine Bestätigung in Textform mit dem Vertragsende und heb deinen Sendebeleg auf.
  5. Kommt nach einer Woche nichts, frag nach und nenn das Datum deiner Kündigung. Das Enddatum rechnet sich ab dem Zugang, nicht ab der Antwort.

Häufige Fragen

Ist meine Kündigung ohne Kundennummer unwirksam?
Nicht deshalb. Das Gesetz verlangt die Nummer nicht. Problematisch wird es nur, wenn der Anbieter dich aus deinen Angaben nicht zuordnen kann. Gib deshalb Rufnummer und Anschlussadresse genau so an wie im Vertrag.
Reicht ein Anruf, wenn ich die Nummer nicht habe?
Am Telefon prüfen viele Anbieter andere Daten, bei 1&1 zum Beispiel die Service-PIN. Ohne Textform hast du aber keinen Beleg. Kündige deshalb zusätzlich per E-Mail oder lass dir die Kündigung schriftlich bestätigen.
Ich bin Erbe und habe keine Unterlagen. Was jetzt?
Dann gelten eigene Schritte, etwa mit Sterbeurkunde. Die nötigen Unterlagen bei einem Todesfall nennt Internet und Festnetz kündigen bei Todesfall.
Wechsle ich den Anbieter, brauche ich die Nummer dann?
Beim Anbieterwechsel kündigt meist der neue Anbieter. Damit er den alten Anschluss zuordnen kann, solltest du Daten und Kundennummer genau wie im alten Vertrag angeben.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 312k BGB; § 309 Nr. 13 BGB; Vodafone, einfache Kündigung; Deutsche Glasfaser, Kündigung; 1&1, Vertrag kündigen; 1&1, Kündigung online; O2, Kündigung; § 56 TKG. Kein Rechtsrat.