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Anbieterwechsel fehlgeschlagen

Ist der DSL- oder Glasfaserwechsel am Umschalttag fehlgeschlagen, kündige den alten Anschluss nicht zusätzlich selbst. Melde den Fehler sofort dem neuen Anbieter, sichere den vereinbarten Termin und dokumentiere jede Unterbrechung.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Mechanik

Nach § 59 TKG leitet der aufnehmende Anbieter den Wechsel. Die beteiligten Anbieter müssen zusammenarbeiten und dürfen den Wechsel nicht verzögern. Der bisherige Dienst darf nicht unterbrochen werden, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für die Umschaltung vorliegen.

Bei einem Anbieterwechsel darf die Unterbrechung höchstens einen Arbeitstag dauern. Schlägt die Umschaltung innerhalb dieser Frist fehl, gelten die Regeln für die unverzügliche Aktivierung am vereinbarten Tag weiter. Für jeden weiteren Arbeitstag kann eine Entschädigung von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglichen Monatsentgelts verlangt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das gilt nicht, wenn du die Verzögerung selbst zu vertreten hast.

Prüfe zuerst die Daten im Auftrag: Name, Anschlussadresse, Kundennummer, Rufnummer und gewünschter Schaltungstag. Für die normale Planung steht DSL-Anbieter wechseln. Bei einem Portierungsfehler hilft zusätzlich Rufnummernmitnahme abgelehnt.

Beispiel: Dein Wechsel ist für Montag, 8. März 2027, vereinbart, funktioniert aber erst Mittwoch. Ein Arbeitstag liegt innerhalb der gesetzlichen Grenze. Für den weiteren Arbeitstag vergleichst du die gesetzliche Pauschale mit 20 Prozent des Monatsentgelts aus deinem Vertrag und verlangst den höheren Betrag.

So gehst du vor

  1. Rufe den neuen Anbieter über den offiziellen Störungs- oder Wechselweg an und melde den fehlgeschlagenen Wechsel.
  2. Notiere den Umschalttag, Beginn und Ende der Unterbrechung sowie jede Ticketnummer.
  3. Prüfe gemeinsam mit dem neuen Anbieter, ob Vertragsdaten oder technische Voraussetzungen fehlen.
  4. Fordere für jeden weiteren Arbeitstag die gesetzliche Entschädigung schriftlich und rechne das Monatsentgelt nachweisbar vor.
  5. Wenn der Anbieter den Streit nicht löst, sichere die Unterlagen für die Telekommunikationsschlichtung.

Häufige Fragen

Soll ich den alten Vertrag nach dem Fehlschlag selbst kündigen?
Nein, nicht vorschnell. Beim regulären Wechsel führt der neue Anbieter den Vorgang. Eine zweite Kündigung kann den Termin und die Versorgung unübersichtlich machen.
Ab wann zählt die Unterbrechung?
Dokumentiere, wann der alte Anschluss nicht mehr nutzbar war und wann der neue Dienst tatsächlich aktiviert wurde. Der vereinbarte Umschalttag gehört ebenfalls in deine Notiz.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Für jeden weiteren Arbeitstag nennt § 59 Abs. 4 TKG 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts, je nachdem, was höher ist. Deine eigene Verantwortlichkeit kann den Anspruch ausschließen.
Was passiert mit meiner Rufnummer?
Der neue Anbieter steuert die Mitnahme. Stimmen Vertragsdaten nicht überein oder wird die Nummer abgelehnt, korrigiere den Portierungsauftrag beim aufnehmenden Anbieter.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 59 TKG; Bundesnetzagentur, Anbieterwechsel und Umzug; § 56 TKG; Bundesnetzagentur, Internet und Telefon. Kein Rechtsrat.