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Glasfaser-Techniker kommt nicht

Lässt dein Anbieter einen vereinbarten Installations- oder Kundendiensttermin platzen, kannst du für jeden versäumten Termin eine Entschädigung verlangen. Sie beträgt 10 Euro oder 20 Prozent des vereinbarten Monatspreises, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das gilt auch für Glasfaser, solange du das Versäumnis nicht selbst verursacht hast.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Was das Gesetz für versäumte Termine regelt

Die Regel steht in § 58 Abs. 4 TKG. Versäumt der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin, kannst du pro Termin 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts verlangen. Maßgeblich ist der höhere Betrag. Bei einem Monatspreis bis 50 Euro bleibt es also bei 10 Euro, darüber steigt die Entschädigung mit dem Preis. Keinen Anspruch hast du, wenn du das Versäumnis selbst zu vertreten hast, etwa weil du zum vereinbarten Zeitpunkt nicht da warst.

Damit der Anspruch nicht an Beweisfragen scheitert, verpflichtet § 58 Abs. 2 TKG den Anbieter, die Vereinbarung von Kundendienst- und Installationsterminen unverzüglich dir gegenüber zu dokumentieren. Eine Terminbestätigung per E-Mail, SMS oder im Kundenportal ist deshalb dein wichtigstes Beweisstück.

Die Entschädigung gibt es nicht nur beim ersten Anschluss. Bei einem Anbieterwechsel kannst du sie nach § 59 Abs. 4 TKG vom alten oder vom neuen Anbieter verlangen, je nachdem, wer den Termin versäumt hat. Beim Umzug verweist § 60 Abs. 3 TKG auf dieselbe Regel. Die Bundesnetzagentur nennt den versäumten Termin auf ihren Seiten zu Störung und Anbieterwechsel ausdrücklich als Fall der gesetzlichen Entschädigung.

§ 58 Abs. 2 und 4 TKG: Dokumentation von Terminen, Entschädigung pro versäumtem Termin. § 59 Abs. 4 TKG: versäumter Termin beim Anbieterwechsel. § 60 Abs. 3 TKG: gleiche Regel beim Umzug.

Stand 6. November 2026

Wer der richtige Adressat ist

Beim Glasfaserausbau sind oft mehrere Firmen beteiligt: der Netzbetreiber, eine Baufirma für den Hausanschluss und der Anbieter, bei dem du den Tarif gebucht hast. Die Entschädigung nach § 58 TKG schuldet der Anbieter des Telekommunikationsdienstes. Schreib deshalb an das Unternehmen, mit dem du den Internetvertrag hast und das den Termin mit dir vereinbart oder bestätigt hat. Ist der Termin nur mit einer Baufirma für den Hausanschluss abgesprochen, kläre zuerst, in wessen Auftrag sie kam. Ein Hausanschlussvertrag ist rechtlich etwas anderes als der Tarif.

Kommt der Anschluss trotz mehrerer Termine überhaupt nicht, reicht die Entschädigung allein nicht. Dann setzt du dem Anbieter eine Frist zur Leistung und kannst danach vom Vertrag zurücktreten. Wie das geht, steht unter Kündigen, weil die Leistung fehlt.

Beispiel: Für Dienstag, den 10. November 2026, bestätigt dir dein Anbieter per E-Mail den Installationstermin für die Glasfaserdose zwischen 8 und 12 Uhr. Du bist zu Hause, niemand kommt. Der Ersatztermin am Dienstag, den 17. November 2026, platzt ebenfalls. Du hast zwei versäumte Termine und damit zweimal Anspruch auf 10 Euro oder 20 Prozent deines Monatspreises, je nachdem, was höher ist.

So gehst du vor

  1. Sichere die Terminbestätigung mit Datum und Zeitfenster. Fehlt sie, fordere sie beim Anbieter an. Er muss den vereinbarten Termin dokumentieren.
  2. Notiere am Termintag, dass du da warst, wie lange du gewartet hast und ob jemand abgesagt hat. Eine kurze Notiz mit Uhrzeit reicht, ein Nachbar als Zeuge hilft zusätzlich.
  3. Melde den versäumten Termin noch am selben Tag schriftlich und vereinbare einen neuen.
  4. Verlange die Entschädigung schriftlich unter Hinweis auf § 58 Abs. 4 TKG, mit Datum jedes versäumten Termins und deinem Monatspreis laut Vertrag.
  5. Zahlt der Anbieter nicht, kannst du bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur ein Verfahren beantragen.

Häufige Fragen

Bekomme ich Geld, wenn der Techniker nur zu spät kommt?
Das Gesetz spricht von einem versäumten Termin. Ob eine Verspätung innerhalb des Zeitfensters darunter fällt, regelt es nicht. Kommt der Techniker außerhalb des vereinbarten Fensters gar nicht, ist der Termin versäumt.
Was, wenn ich den Termin verpasst habe?
Dann gibt es keine Entschädigung, weil du das Versäumnis zu vertreten hast. Sag einen Termin, den du nicht halten kannst, rechtzeitig ab.
Kann ich zusätzlich Schadensersatz verlangen?
Ja, wenn dir ein höherer Schaden entstanden ist. Die Entschädigung wird darauf angerechnet und umgekehrt, du bekommst also nicht doppelt.
Setzt die Bundesnetzagentur das Geld für mich durch?
Nein. Sie setzt nach eigener Aussage grundsätzlich keine Geldansprüche durch. Den Anspruch machst du selbst geltend, die Schlichtung ist ein freiwilliger Einigungsversuch.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 58 TKG; § 59 TKG; § 60 TKG; Bundesnetzagentur, Störung; Bundesnetzagentur, Anbieterwechsel und Umzug; § 56 TKG; Bundesnetzagentur, Internet und Telefon. Kein Rechtsrat.