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Glasfaser im Mehrparteienhaus
Im Mehrparteienhaus braucht jede Wohnung eine eigene Glasfaser vom Gebäudeverteiler bis zur Dose in der Wohnung. Diesen Abschnitt nennt man Netzebene 4, kurz NE4. Die Telekom empfiehlt mindestens zwei Fasern je Wohneinheit und eine Dämpfung von höchstens 1,5 dB. Neubauten mit mehreren Wohnungen müssen nach § 145 Abs. 4 TKG schon beim Bau vorbereitet sein.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Netzebenen im Haus
Die Telekom unterscheidet in ihrem Ratgeber für Glasfasernetze in Gebäuden drei Abschnitte. Das Außenkabel des Netzbetreibers ist Netzebene 3. Es endet im Glasfaser-Abschlusspunkt, den in der Regel der Netzbetreiber setzt. Netzebene 4 ist das Gebäudenetz zwischen Glasfaser-Gebäudeverteiler und Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose oder dem ONT in der Wohnung. Netzebene 5 ist das Wohnungsnetz, das an einem zentralen Punkt in der Wohnung beginnt und zu Räumen und Geräten führt. Diese Einteilung gilt laut Ratgeber für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeeinheiten.
Zwischen Glasfaserdose und Wohnungsnetz sitzt das Glasfasermodem, auch ONT genannt. Es wandelt das Licht in ein elektrisches Signal und ist entweder im Router eingebaut oder ein eigenes Gerät. TNG schreibt, dass der ONT im Mehrfamilienhaus direkt in der Wohnung montiert werden sollte, und empfiehlt zum Router ein Netzwerkkabel der Kategorie Cat 6. Wo die Leitung ins Haus kommt, erklärt Hausübergabepunkt.
Fasern, Dämpfung und Messung
Für Wohneinheiten empfiehlt der Ratgeber mindestens zwei Glasfasern. Bei einem PON-System, wie es die Telekom einsetzt, reicht für den Betrieb eine Faser je Anschluss. Andere Systeme brauchen in der Regel zwei. Mit vier Fasern je Wohnung sind laut Ratgeber auch Reserve, Homeoffice oder ein späterer Systemwechsel abgedeckt. Gewerbeeinheiten sollen mindestens vier Fasern bekommen.
Die Dämpfung des Gebäudenetzes soll 1,5 dB nicht übersteigen. Liegt sie darüber, kann es laut Ratgeber zu Übertragungsstörungen bis zum Totalausfall kommen. Ursachen sind etwa zu enge Biegeradien, bei Fasern nach ITU-T G.652.D unter etwa 30 mm, mehrere mechanische Spleiße, eine defekte Faser oder ein verschmutzter Stecker. Ein einzelner Spleiß soll höchstens 0,1 dB haben. Gemessen wird mit einem Dämpfungsmessplatz oder einem OTDR.
Was das Gesetz verlangt
§ 145 Abs. 4 TKG verlangt, dass neu errichtete Gebäude mit Anschlüssen bis zu den Netzabschlusspunkten mit passiver Infrastruktur für Netze mit sehr hoher Kapazität und einem Zugangspunkt ausgestattet sind. Absatz 5 gilt für umfangreich renovierte Gebäude. Einfamilienhäuser und Baudenkmäler nimmt Absatz 6 aus. Ein Wort wie Netzebene steht im Gesetz nicht. Hat ein Netzbetreiber das Haus nach § 72 TKG erstmals mit Glasfaser ausgestattet, muss er anderen Anbietern nach Absatz 6 auf Antrag unentgeltlich Zugang zu den Glasfaserkabeln am Hausübergabepunkt geben. Wer im Haus zustimmen muss, zeigen Glasfaser und Vermieter und Glasfaser in der WEG.
§ 145 Abs. 4 bis 6 TKG: Neubau und umfangreiche Renovierung mit passiver Infrastruktur, Ausnahme für Einfamilienhäuser. § 72 Abs. 6 TKG: unentgeltlicher Zugang für andere Anbieter am Hausübergabepunkt.
Beispiel: Ein Haus mit acht Wohnungen bekommt am 8. März 2027 sein Gebäudenetz. Der Installateur legt je Wohnung ein Kabel mit vier Fasern, also 32 Fasern zum Gebäudeverteiler. In Wohnung 5 zeigt die Messung 2,1 dB, mehr als die 1,5 dB des Ratgebers. Er reinigt den Stecker, misst erneut 0,9 dB und dokumentiert beide Werte.
So gehst du vor
- Kläre, wem das Gebäudenetz gehört und wer es baut: Eigentümer, Gemeinschaft oder Netzbetreiber.
- Frag nach der Faserzahl je Wohnung. Zwei sind die Empfehlung, vier lassen Reserve.
- Lass dir das Messprotokoll für deine Wohnung geben und prüf, ob die Dämpfung höchstens 1,5 dB beträgt.
- Leg mit dem Monteur fest, wo in der Wohnung Dose und ONT sitzen, und plane eine Steckdose und ein Netzwerkkabel zum Router.
- Bewahr Protokoll und Fotos der Etiketten auf, falls später eine Störung gemeldet werden muss.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen NE4 und NE5?
- NE4 ist das Gebäudenetz bis zur Dose in der Wohnung. NE5 ist das Netz innerhalb der Wohnung bis zu den Geräten.
- Gilt § 145 Abs. 4 TKG auch für mein Bestandshaus?
- Absatz 4 betrifft neu errichtete Gebäude, Absatz 5 umfangreich renovierte. Für ein unverändertes Bestandshaus folgt daraus keine Pflicht.
- Darf nur ein Anbieter die Glasfaser im Haus nutzen?
- Bei einem nach § 72 TKG errichteten Netz muss der Betreiber anderen Anbietern auf Antrag Zugang am Hausübergabepunkt gewähren.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: Telekom, Ratgeber Glasfasernetze in Gebäuden; TNG, ONT einrichten; § 145 TKG; § 72 TKG; § 56 TKG; Bundesnetzagentur, Internet und Telefon. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Mindestlaufzeit: höchstens 24 Monate, Internetvertrag beim Umzug und Kündigen nach einer Preiserhöhung relevant.
Für deinen Fall sind außerdem Internet im Kleingarten relevant.