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DNS:NET Glasfaser kündigen

Bei DNS:NET prüfst du Laufzeit und Vertragsende im Kundenportal oder auf der Rechnung. Die Kündigung geht laut Anbieter per Formular, E-Mail oder Post. Nenne Kundennummer und gewünschten Termin und sichere die Bestätigung.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Mechanik

Die DNS:NET-FAQ zu Verträgen und Tarifen nennt Kundenportal und Rechnung als Stellen für die aktuelle Vertragslaufzeit. Für die Kündigung nennt DNS:NET das eigene Formular sowie eine schriftliche Kündigung per Post oder an kuendigung@dns-net.de. Gib Kundennummer und gewünschten Kündigungstermin an.

Ob du einen Glasfaser-, VDSL- oder Zusatzvertrag beendest, muss aus der Rechnung und Auftragsbestätigung hervorgehen. Die gesetzliche Regel aus § 56 TKG betrifft unter anderem die anfängliche Laufzeit und die Verlängerung von Verbraucherverträgen über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste. Die konkrete Frist steht in deinen Unterlagen.

Der physische Anschluss ist nicht dasselbe wie der laufende Internetvertrag. DNS:NET beschreibt, dass der Anschluss bei einer Kündigung abgeschaltet und nicht vom Kunden entfernt wird. Glasfaser-Hausanschluss behandelt den allgemeinen Hausanschlussvertrag.

Beispiel: Deine Vertragsunterlagen nennen den 31. Januar 2027 als Ende und eine Frist von einem Monat. Dann muss die Kündigung bis zum 31. Dezember 2026 bei DNS:NET eingehen.

So gehst du vor

  1. Öffne Rechnung, Auftragsbestätigung und Kundenportal. Notiere Kundennummer, Produkt und Vertragsende.
  2. Prüfe, ob du den Internetdienst oder zusätzlich Hardware und Optionen beenden willst.
  3. Sende die Kündigung über das DNS:NET-Formular, per E-Mail oder Post und nenne den gewünschten Termin.
  4. Speichere Nachricht und Eingangsbestätigung. Bitte um das bestätigte Enddatum.
  5. Fordere für gemietete Hardware im Kundenportal ein Retourenlabel an und bewahre den Einlieferungsbeleg auf.

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt bei DNS:NET?
Eine allgemeine Frist solltest du nicht aus dem Markennamen ableiten. Prüfe die Laufzeit und Kündigungsbedingung in Vertrag, Rechnung oder Kundenportal.
Kann ich den dnsnet-Vertrag per E-Mail kündigen?
Ja. DNS:NET nennt für Internet- und Glasfaserverträge die E-Mail-Adresse kuendigung@dns-net.de. Für die Zuordnung gehören Kundennummer und gewünschter Kündigungstermin in die Nachricht.
Muss der Glasfaseranschluss ausgebaut werden?
Nein. DNS:NET beschreibt bei einer Kündigung eine Abschaltung. Die Anlage bis zum Übergabepunkt bleibt Eigentum des Netzbetreibers und wird nicht selbst entfernt.
Was mache ich mit dem DNS:NET-Router?
Bei gemieteter Hardware forderst du das Retourenlabel über Kundenportal oder Support an. Kaufequipment und Mietgeräte dürfen nicht gleich behandelt werden.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: DNS:NET, Verträge und Tarife; DNS:NET, Glasfaseranschluss; § 56 TKG; Bundesnetzagentur, Internet und Telefon. Kein Rechtsrat.