dslfrist

Start / DSL kündigen bei Leistungsausfall

DSL kündigen wegen nicht erbrachter Leistung

Kommt dein Anschluss gar nicht oder fällt er immer wieder komplett aus, kannst du den Vertrag ohne Kündigungsfrist beenden. Vorher musst du dem Anbieter in der Regel eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Für jeden Tag Totalausfall nach der Störungsmeldung steht dir zusätzlich eine gesetzliche Entschädigung zu.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Welcher Fall bei dir vorliegt

Wer an seiner Hauptwohnung oder seinem Geschäftsort kein ausreichendes Internet bekommen kann, hat nach § 156 TKG einen Anspruch auf eine Mindestversorgung.

Diese Seite behandelt zwei Lagen. Erstens: Der Anschluss wird nicht geschaltet, obwohl der Termin vorbei ist. Zweitens: Der Anschluss läuft, fällt aber ganz aus und wird nicht repariert, oder er fällt immer wieder aus. Läuft dein Internet nur langsamer als vereinbart, gilt ein eigenes Verfahren mit Messprotokoll. Internet zu langsam erklärt dieses Verfahren.

Totalausfall: was der Anbieter tun muss

Für einen versäumten Installations- oder Kundendiensttermin bei Glasfaser kannst du 10 Euro oder 20 Prozent des Monatspreises verlangen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Meldest du eine Störung, muss der Anbieter sie unverzüglich und kostenlos beheben, es sei denn, du hast sie selbst verursacht. Er muss den Eingang deiner Meldung dokumentieren. Schafft er die Reparatur nicht innerhalb eines Kalendertags, muss er dir spätestens am Folgetag sagen, was er unternimmt und wann es voraussichtlich wieder läuft.

Ist die Störung nach zwei Kalendertagen nicht behoben, bekommst du für jeden weiteren Tag des vollständigen Ausfalls eine Entschädigung. Am dritten und vierten Tag sind es 5 Euro oder 10 Prozent des Monatspreises, ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent, jeweils der höhere Betrag. Verpasst der Techniker einen vereinbarten Termin, gibt es pro Termin 10 Euro oder 20 Prozent des Monatspreises. Keine Entschädigung gibt es bei höherer Gewalt oder wenn du den Ausfall selbst zu vertreten hast.

§ 58 Abs. 1 bis 4 TKG: Entstörung, Information, Entschädigung pro Ausfalltag und pro versäumtem Termin.

Zeigt der Router schon die Meldung DSL antwortet nicht, prüfst du laut AVM zuerst das DSL-Kabel am Splitter und an der Box, bevor du die Störung meldest (Kein DSL-Signal).

Wann du kündigen kannst

Die Entschädigung beendet den Vertrag nicht. Dauert der Ausfall an oder kommt er immer wieder, kannst du aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist kündigen, auch mitten in der Mindestlaufzeit. Weil der Grund eine Pflichtverletzung des Anbieters ist, setzt du ihm vorher schriftlich eine Frist zur Abhilfe. Verstreicht sie ohne Erfolg, kündigst du, und zwar zügig: Wer nach Fristablauf monatelang wartet, kann das Recht verlieren. Nach erfolgloser Abhilfefrist kündigst du aus wichtigem Grund, denn § 314 BGB setzt voraus, dass dir die Fortsetzung bis zum regulären Ende nicht zugemutet werden kann.

Wird der Anschluss gar nicht erst geschaltet, setzt du dem Anbieter ebenfalls eine angemessene Frist zur Leistung. Liefert er bis dahin nicht, kannst du vom Vertrag zurücktreten. Für das Telefon im selben Vertrag gibt es außerdem ein eigenes Recht: Weicht die Leistung anhaltend oder häufig erheblich vom Vertrag ab, darfst du mindern oder ohne Frist kündigen. Ist der Internetanschluss Teil eines Pakets mit Telefon oder TV, kannst du statt eines einzelnen Teils das ganze Paket kündigen.

§ 314 Abs. 2 und 3 BGB: Kündigung aus wichtigem Grund nach erfolgloser Abhilfefrist, innerhalb angemessener Zeit. § 323 Abs. 1 BGB: Rücktritt nach erfolgloser Frist zur Leistung. § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 TKG: Minderung oder Kündigung bei Telefondiensten. § 66 Abs. 2 TKG: Kündigung des ganzen Pakets.

Stand 6. November 2026

Beispiel: Am Montag, 9. November 2026, ist dein Internet komplett weg, du meldest die Störung noch am selben Tag. Der Anbieter repariert erst nach acht Tagen. Für die Ausfalltage prüfst du die gesetzliche Entschädigungsstaffel anhand des Monatsentgelts aus deinem Vertrag.

Im Dezember fällt die Leitung wieder für mehrere Tage aus. Du schreibst am 14. Dezember 2026, dass du bis zum 28. Dezember einen stabilen Anschluss erwartest, sonst kündigst du. Fällt die Leitung danach erneut aus, kündigst du aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist.

So gehst du vor

  1. Melde jede Störung sofort beim Anbieter, am besten schriftlich oder über das Kundenportal. Notier Datum, Uhrzeit und die Ticketnummer.
  2. Prüf, ob es wirklich die Leitung ist: Router neu starten, Kabel prüfen, die Kontrollleuchten am Router fotografieren. Bei der Entstörung musst du mitwirken.
  3. Führ eine Liste mit jedem Tag ohne Anschluss und verlang danach die Entschädigung schriftlich.
  4. Hört der Ausfall nicht auf, setz dem Anbieter per E-Mail oder Brief eine Frist zur Abhilfe, zum Beispiel zwei Wochen, und kündige an, dass du sonst kündigst.
  5. Läuft die Frist ohne Erfolg ab, kündige ohne Frist mit Verweis auf § 314 BGB. Danach gibst du den Mietrouter zurück.

Häufige Fragen

Muss ich die Rechnung weiter zahlen?
Die Bundesnetzagentur rät, Rechnungen unter Vorbehalt weiter vollständig zu zahlen, solange Minderung oder Entschädigung nicht geklärt sind. Sonst riskierst du, dass der Anbieter wegen offener Beträge sperrt.
Wie lang muss die Frist zur Abhilfe sein?
Das Gesetz nennt keine Zahl, sie muss angemessen sein. Die zwei Wochen im Beispiel sind eine Annahme, keine feste Regel. Nur bei besonderen Umständen darf die Frist ganz entfallen.
Bekomme ich Entschädigung und Minderung zusammen?
Nicht doppelt. Eine Entschädigung für denselben Ausfall wird auf eine Minderung angerechnet und umgekehrt.
Hilft mir die Bundesnetzagentur?
Sie setzt keine Geldansprüche für dich durch. Findest du mit dem Anbieter keine Lösung, kannst du bei ihrer Schlichtungsstelle ein Verfahren beantragen.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: Bundesnetzagentur, Störung; § 56 TKG; Bundesnetzagentur, Internet und Telefon. Kein Rechtsrat.