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Zwei Internetverträge gleichzeitig
Zwei Internetverträge gleichzeitig zu haben ist erlaubt, auch in derselben Wohnung. Jeder Vertrag läuft aber nach seinen eigenen Bedingungen weiter. Ein zweiter Vertrag am selben Ort ist kein Grund, den ersten vorzeitig zu kündigen.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Jeder Vertrag hat seine eigene Laufzeit
Ein Verbot, mehrere Internetverträge nebeneinander zu führen, gibt es nicht. Das Gesetz behandelt jeden Vertrag für sich. Die anfängliche Laufzeit darf je Vertrag höchstens 24 Monate betragen. Verlängert sich ein Vertrag danach stillschweigend, kannst du ihn jederzeit mit einem Monat Frist kündigen.
Früher heraus kommst du nur mit einem Sonderkündigungsrecht. Das TKG knüpft diese Rechte an eine einseitige Vertragsänderung, an erheblich zu wenig Leistung oder an einen Umzug, bei dem der Anbieter am neuen Wohnsitz nicht liefert. Ein zusätzlicher Anschluss in derselben Wohnung ist keiner dieser Fälle. Die Übersicht steht unter Sonderkündigung nach TKG.
§ 56 Abs. 1 und 3 TKG: höchstens 24 Monate anfängliche Laufzeit, danach Kündigung mit einem Monat Frist. § 57 TKG und § 60 TKG: Sonderkündigung bei Vertragsänderung, Minderleistung und Umzug.
Stand 6. November 2026
Wie zwei Verträge meist entstehen
Neuer Vertrag ohne Wechselauftrag: Beim Anbieterwechsel leitet der neue Anbieter den Vorgang und stimmt den Umschalttag mit dem alten ab. Die Bundesnetzagentur rät, den neuen Anbieter mit der Kündigung des alten Vertrags zu beauftragen. Bestellst du dagegen nur einen neuen Anschluss, läuft der alte Vertrag weiter, bis du ihn selbst kündigst. Wie der Wechsel richtig läuft, steht unter DSL-Anbieter wechseln.
Zusammenzug: Ziehst du zu jemandem mit eigenem Anschluss, habt ihr plötzlich zwei Verträge. Der vorhandene Anschluss beendet deinen Vertrag nicht. Wann du trotzdem kündigen kannst, erklärt Internet kündigen bei Zusammenzug.
Glasfaser zusätzlich zu DSL: Das ist ein bewusster Parallelbetrieb mit zwei Laufzeiten, beschrieben unter Glasfaser und DSL parallel. Für einen zweiten Wohnsitz gilt DSL am Zweitwohnsitz.
§ 59 Abs. 1 und 2 TKG: Anbieterwechsel unter Leitung des aufnehmenden Anbieters, höchstens ein Arbeitstag Unterbrechung. Bundesnetzagentur, Anbieterwechsel und Umzug: neuen Anbieter mit der Kündigung beauftragen.
Stand 6. November 2026
Festnetznummer und Technik
Eine Rufnummer gehört laut Bundesnetzagentur immer zu einem Vertrag. Läuft die Nummer im alten Vertrag, bekommt der zweite Anschluss eine neue Nummer oder keine. Willst du die Nummer später umziehen lassen, beauftragst du den neuen Anbieter mit der Mitnahme. Nach einer eigenen Kündigung geht das bis einen Monat nach Vertragsende.
Ob an deiner Adresse ein zweiter Anschluss geschaltet werden kann, klärt die Verfügbarkeitsprüfung des Anbieters für deine konkrete Wohnung. Lass dir das vor der Bestellung bestätigen.
§ 59 Abs. 6 TKG: Mitnahme der Rufnummer bis zu einem Monat nach Vertragsende.
Stand 6. November 2026
Beispiel: Dein erster Vertrag hat am 1. Juni 2025 mit 24 Monaten Laufzeit begonnen und endet damit am 31. Mai 2027. Am 9. November 2026 bestellst du in derselben Wohnung einen zweiten Anschluss bei einem anderen Anbieter, ohne Wechselauftrag. Der erste Vertrag läuft bis zum 31. Mai 2027 weiter. Kündigst du ihn rechtzeitig zu diesem Termin, enden die doppelten Kosten dann. Der zweite Vertrag hat seine eigene Laufzeit ab Vertragsschluss.
So gehst du vor
- Ermittle für jeden Vertrag das Ende der Mindestlaufzeit und die Kündigungsfrist aus Vertragszusammenfassung oder Rechnung.
- Hast du den zweiten Vertrag gerade erst online oder am Telefon geschlossen, prüfe den Widerruf.
- Willst du nur einen Anschluss, frag den neuen Anbieter, ob er den Auftrag als Anbieterwechsel mit Kündigung des alten Vertrags führt.
- Sonst kündige den alten Vertrag selbst zum nächstmöglichen Termin. Nach der Mindestlaufzeit gilt ein Monat Frist, siehe DSL nach Mindestlaufzeit kündigen.
- Entscheide, in welchem Vertrag die Festnetznummer bleiben soll, und beauftrage die Rufnummernmitnahme rechtzeitig.
Häufige Fragen
- Darf ich zwei Internetverträge in einer Wohnung haben?
- Ja. Du zahlst dann aber beide Verträge bis zu ihrem jeweiligen Ende.
- Kann ich den alten Vertrag kündigen, weil ich einen neuen habe?
- Nicht vorzeitig. Der neue Vertrag gibt dir kein Sonderkündigungsrecht. Der alte Vertrag endet zu seinem regulären Termin oder, nach der Mindestlaufzeit, einen Monat nach deiner Kündigung.
- Wir ziehen zusammen und haben beide einen Vertrag. Was nun?
- Wer umzieht, prüft § 60 TKG: Liefert der eigene Anbieter am neuen Wohnsitz nicht, geht die Kündigung mit einem Monat Frist. Sonst zieht der Vertrag mit. Einzelheiten unter Zusammenzug.
- Kann ich den zweiten Vertrag auf meinen Mitbewohner übertragen?
- Nur mit Zustimmung des Anbieters. Was dabei gilt, steht unter DSL-Vertrag übernehmen.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 56 TKG; § 57 TKG; § 59 TKG; § 60 TKG; Bundesnetzagentur, Anbieterwechsel und Umzug; Bundesnetzagentur, Internet und Telefon. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Mindestlaufzeit: höchstens 24 Monate, Internetvertrag beim Umzug und Kündigen nach einer Preiserhöhung relevant.
Für deinen Fall sind außerdem Thüringer Netkom kündigen relevant.