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Glasfaser-Hausanschluss kündigen
Den Internettarif über Glasfaser kündigst du wie jeden Internetvertrag: nach höchstens 24 Monaten ab Vertragsschluss, danach monatlich. Der Vertrag über den Hausanschluss selbst ist etwas anderes. Er regelt nur den Bau der Leitung, für ihn gilt die 24-Monats-Grenze nicht, und die Leitung bleibt im Haus, auch wenn du den Tarif kündigst.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Zwei Verträge, zwei Regeln
Der Betreiber kann für die Bereitstellung einen eigenen Betrag und eine eigene Laufzeit nennen. Prüfe diese Angaben in deinem Vertrag und trenne sie vom Internet- oder Glasfasertarif.
Beim Glasfaserausbau unterschreibst du oft mehr als ein Papier. Lies nach, was du in der Hand hast: Hausanschluss und Dienst trennst du, weil die AGB der Deutschen GigaNetz in Ziffer 22.1 eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten nennen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Tarif oder Dienstevertrag: Internet, oft mit Telefon, gegen eine monatliche Zahlung. Hier gilt die Mindestlaufzeit von höchstens 24 Monaten, gezählt ab dem Vertragsschluss.
- Hausanschlussvertrag: Der Anbieter legt die Glasfaser vom Gehweg bis ins Haus, manchmal gegen einen Einmalbetrag oder Raten. Hat dieser Vertrag nur die Leitung zum Gegenstand, ohne Internet und ohne Router, fällt er ausdrücklich nicht unter die 24-Monats-Grenze. Das gilt auch, wenn du den Preis über mehr als 24 Monate in Raten zahlst.
- Zustimmung des Eigentümers: Als Eigentümer erlaubst du dem Netzbetreiber, die Leitung auf deinem Grundstück zu verlegen und im Haus abzuschließen. Ohne deine Zustimmung darf er das Netz in deinen Räumen nicht abschließen.
§ 56 Abs. 1 und 2 TKG: 24 Monate höchstens, aber nicht für Verträge, die nur die physische Verbindung herstellen. § 145 Abs. 1 TKG: Netzabschluss in den Räumen nur mit Zustimmung des Endnutzers.
Was du wann beenden kannst
Innerhalb von 14 Tagen: Hast du den Anschluss oder den Tarif an der Haustür, am Telefon oder online abgeschlossen, kannst du ohne Grund widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss, nicht mit dem Bau. Beginn und Dauer der Frist erklärt Widerruf. Die Grundstücksleitung kündigst du nicht zusammen mit dem Internetvertrag, weil die Telekom-Vorlage zur Gestattung unbestimmt läuft und sechs Wochen Frist nennt.
Vor dem Bau: Schuldet der Anbieter dir nach dem Vertrag die Herstellung des Anschlusses als fertiges Werk, kannst du bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. Er darf dann aber den vereinbarten Preis verlangen, abzüglich dessen, was er durch den Abbruch spart. Das Gesetz vermutet, dass ihm 5 Prozent der Vergütung für den noch nicht gebauten Teil zustehen. Ob dein Vertrag so einzuordnen ist, steht in seinen Bedingungen.
Nach dem Bau: Ist die Leitung gelegt, ist die Leistung erbracht. Einen laufenden Anschlussvertrag, den du kündigen könntest, gibt es dann oft nicht mehr, sondern nur noch offene Raten, falls vereinbart. Kündigst du den Tarif, bleibt die Glasfaser im Haus liegen. Bei welchen Anbietern du sie später nutzen kannst, hängt vom Netzbetreiber ab.
§ 312g Abs. 1 BGB und § 355 Abs. 2 BGB: 14 Tage Widerruf bei Haustür- und Onlineverträgen. § 648 BGB: Kündigung bis zur Fertigstellung, Vergütung abzüglich Ersparnis, vermutet 5 Prozent.
Stand 6. November 2026
Beispiel: Du unterschreibst am 3. März 2025 an der Haustür zwei Verträge: einen Hausanschluss und einen Glasfasertarif mit 24 Monaten. Die Leitung liegt im September 2025 im Haus, der Tarif läuft ab Oktober. Die erste Laufzeit des Tarifs endet am 2. März 2027, zwei Jahre nach dem Vertragsschluss. Danach kannst du den Tarif jederzeit mit einem Monat kündigen.
Der Hausanschluss ist vom Tarif getrennt. Kündigst du den Tarif, bleibt die Leitung im Haus. Hättest du den Hausanschluss vor dem Baubeginn gekündigt, prüfst du die Vergütung nach § 648 BGB und deinen Vertrag.
Wo die Leitung im Haus endet, regelt der Bau: Deutsche Glasfaser setzt den Hausübergabepunkt im Umkreis von 3 Metern um die Hauseinführung und stellt bis zur Glasfaserdose 20 Meter Leitungsweg im Einfamilienhaus bereit.
So gehst du vor
- Leg alle Unterlagen nebeneinander und trenn sie: Welcher Vertrag ist der Tarif, welcher der Hausanschluss, welche Erklärung die Zustimmung als Eigentümer?
- Prüf beim Hausanschluss, ob ein Einmalbetrag oder Raten vereinbart sind und ob der kostenlose Anschluss an eine Bedingung geknüpft ist, etwa an einen Tarif.
- Für den Tarif: Rechne 24 Monate ab der Auftragsbestätigung. Glasfaser nach 24 Monaten erklärt die Berechnung.
- Kündige jeden Vertrag einzeln und nenn jeweils die Vertragsnummer. Verlang eine Bestätigung mit Datum.
- Kommt der Anschluss nicht wie vereinbart, setz eine Frist zur Leistung, statt zu kündigen. Die weiteren Voraussetzungen nennt Leistung nicht erbracht.
Häufige Fragen
- Muss ich den Hausanschluss bezahlen, wenn ich den Tarif kündige?
- Das hängt von deinem Vertrag ab. War der Anschluss kostenlos, weil du einen Tarif gebucht hast, steht in den Bedingungen, ob das an eine bestimmte Laufzeit geknüpft ist. Eine ordentliche Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit ist kein Vertragsbruch.
- Kann ich verlangen, dass die Leitung wieder entfernt wird?
- Darauf gibt es keinen allgemeinen Anspruch, der sich aus dem Telekommunikationsgesetz ergibt. Was mit der Leitung passiert, regeln dein Vertrag und deine Zustimmung als Eigentümer.
- Ich bin Mieter. Habe ich einen Hausanschlussvertrag?
- Meist nicht. Den Anschluss des Gebäudes vereinbart der Eigentümer. Du schließt nur den Tarif ab und kündigst auch nur diesen.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 004/2026; Verbraucherzentrale, Glasfaseranschluss: Abläufe und Verträge; § 56 TKG; Bundesnetzagentur, Internet und Telefon. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Mindestlaufzeit: höchstens 24 Monate, Internetvertrag beim Umzug und Kündigen nach einer Preiserhöhung relevant.
Für deinen Fall sind außerdem Vodafone GigaCube kündigen relevant.