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Deutsche Glasfaser kündigen: Frist und Formular
Bei Deutsche Glasfaser hängt das Ende vom Produkt und der Auftragsbestätigung ab. Die AGB nennen 24 Monate als Regelfall, ein benanntes Giga-Produkt hat 12 Monate. Danach nennt Deutsche Glasfaser eine taggenaue Monatsfrist.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Mechanik
In Ziffer 16.1 der AGB von Deutsche Glasfaser, Stand 07/2026 steht als Regelfall eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag unbefristet und kann mit einem Monat Frist taggenau beendet werden. Eine andere vertragliche Regelung geht für dein Produkt vor.
Das Produktinformationsblatt DG classic 300 nennt 24 Monate und danach einen Monat taggenau. Das Produktinformationsblatt DG giga 1000 nennt dagegen 12 Monate und danach ebenfalls einen Monat taggenau. Beide Blätter tragen den Stand 07/2026.
Nach Ziffer 16.3 erfolgt die Kündigung in Textform oder, soweit verfügbar, über den Kündigungsbutton. Das Kündigungsformular von Deutsche Glasfaser fragt nach dem nächstmöglichen oder einem bestimmten Datum. Das Formular ersetzt nicht die Frist aus deinem Vertrag. Die dort genannte Rückgabe von Mietgeräten binnen 14 Tagen nach Vertragsende ist eine eigene Aufgabe.
Ob die 24 Monate ab Vertragsschluss oder ab Freischaltung zählen, ordnet die Seite Glasfaser nach 24 Monaten anhand der Vertragsdaten ein.
Bei Deutsche Glasfaser darfst du deshalb die Produktbezeichnung nicht aus dem Werbetext ableiten. Vergleiche Tarifname, Vertragsbeginn und Mindestlaufzeit in Auftragsbestätigung und Produktinformationsblatt. Für das Mietgerät notierst du außerdem das separate Rückgabedatum nach dem Vertragsende.
Blinkt am Glasfaser-Modem die LOS-Lampe rot, kommt nach den Handbüchern mehrerer Netzbetreiber kein optisches Signal an, und rotes Dauerlicht an Power nach dem Start deutet auf einen Gerätefehler (ONT blinkt rot).
Beispiel: Dein DG classic 300 Vertrag beginnt am 1. Mai 2025 und hat 24 Monate Mindestlaufzeit. Die erste Laufzeit endet am 30. April 2027. Bei einer taggenauen Monatsfrist muss die Kündigung spätestens am 31. März 2027 zugehen. Das Produktinformationsblatt nennt dafür 49,99 Euro monatlich ohne Router. Dieser Listenpreis ist keine Aussage über deine Auftragsbestätigung.
So gehst du vor
- Suche Auftragsbestätigung und Rechnung heraus und trenne Tarif, Hausanschluss und Optionen.
- Übertrage Vertragsbeginn, Produkt, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist aus deinen Unterlagen.
- Nutze das Kündigungsformular oder erkläre die Kündigung in Textform mit Kundennummer und Anschlussadresse.
- Bitte um eine Bestätigung mit dem konkreten Vertragsende.
- Bewahre Bestätigung und Nachweis des Zugangs gemeinsam mit der letzten Rechnung auf.
Häufige Fragen
- Gilt immer eine Laufzeit von 24 Monaten?
- Nein. Die AGB nennen 24 Monate als Regelfall. Das geprüfte DG giga 1000 Produktinformationsblatt nennt 12 Monate. Deine Auftragsbestätigung bestimmt den konkreten Vertrag.
- Kann ich nach der Mindestlaufzeit jederzeit kündigen?
- Nach den gelesenen AGB und Produktinformationsblättern gilt dann ein Monat taggenau. Prüfe trotzdem das Produkt und die Auftragsbestätigung.
- Muss ich den Hausanschluss mitkündigen?
- Nicht automatisch. Prüfe, ob Hausanschluss, Zugang und Optionen in deinen Unterlagen getrennt aufgeführt sind.
- Was kostet die Kündigung?
- Die AGB nennen für die Erklärung der Kündigung keinen allgemeinen Eurobetrag. Kosten aus Hardware oder offenen Forderungen musst du getrennt prüfen.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: Deutsche Glasfaser, AGB, Stand 07/2026; DG classic 300, Produktinformationsblatt, Stand 07/2026; DG giga 1000, Produktinformationsblatt, Stand 07/2026; Deutsche Glasfaser, Kündigungsformular; § 56 TKG; Bundesnetzagentur, Internet und Telefon. Kein Rechtsrat.
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