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M-net Internet kündigen
Bei M-net prüfst du das Vertragsende im Kundenportal und nutzt die offizielle Kündigungsseite. Entscheidend sind deine gebuchte Laufzeit und die Kündigungsfrist. Nach dem Absenden speicherst du die Bestätigung und vergleichst darin den tatsächlichen Endtermin.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Mechanik
Die M-net-Hilfe zum Vertrag trennt Kündigung und Widerruf. Für die Kündigung eines laufenden Vertrags verweist M-net auf den digitalen Kündigungsweg und das Kundenportal. Dort findest du laut M-net auch deine Vertragsdaten und das Vertragsende.
Rechtlich gilt für Internetzugänge § 56 TKG. Die erste Laufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Wenn der Vertrag danach stillschweigend verlängert wurde, kannst du grundsätzlich mit einem Monat Frist kündigen. Die Bundesnetzagentur nennt Vertragsunterlagen, Rechnung und Onlinekonto als Prüforte.
Laut M-net-Hilfe kannst du einen Vertrag mit 24 Monaten Mindestlaufzeit nach deren Ablauf monatlich kündigen. Ein Vertrag ohne Laufzeit ist jederzeit kündbar, die Frist beträgt einen Monat. Das Ende steht in den Vertragsunterlagen und im Kundenportal.
Hast du von M-net einen Router gebucht, muss er laut M-net nach dem Vertragsende zurückgesandt werden. Das Retourenlabel lädst du im Kundenportal unter „Vertragsübersicht“ und „Vertragsdetails“ herunter, oder du nutzt die Unterlagen der ursprünglichen Sendung.
Für drei Sonderfälle nennt M-net eigene Wege. Beim Umzug prüfst du zuerst, ob M-net an der neuen Adresse verfügbar ist, andernfalls besteht ein Sonderkündigungsrecht. Beim Anbieterwechsel übernimmt der neue Anbieter häufig die Kündigung, und wer die Rufnummer mitnehmen will, soll nicht vorschnell selbst kündigen. Im Sterbefall wird der Vertrag mit Nachweis beendet, gebraucht werden Vertrags- oder Kundennummer, eine Kopie der Sterbeurkunde und die Kontaktdaten der abwickelnden Person.
Beispiel: Das M-net-Kundenportal zeigt als Laufzeitende den 28. Februar 2027. Dein Vertrag nennt eine Monatsfrist. Dann muss die Kündigung bis zum 28. Januar 2027 zugehen.
So gehst du vor
- Öffne Kundenportal oder Auftragsunterlagen und notiere Vertragsnummer, Laufzeitende und Frist.
- Starte die Kündigung über den von M-net beschriebenen Onlineweg. Wähle die richtige Leistung, wenn Internet, Telefon oder TV gemeinsam gebucht sind.
- Trage den gewünschten Endtermin ein oder wähle den frühestmöglichen Termin, wenn das Formular diese Auswahl anbietet.
- Lade die Eingangsbestätigung herunter und prüfe, ob das bestätigte Datum zu deiner Rechnung passt.
- Bei einem Wechsel oder einer Rufnummernmitnahme nutze die Hinweise zum Anbieterwechsel, damit die Leitung nicht unnötig unterbrochen wird.
Häufige Fragen
- Ist M-net nach 24 Monaten monatlich kündbar?
- Bei M-net gilt nach der stillschweigenden Verlängerung grundsätzlich die Monatsfrist des § 56 TKG. Dein konkretes Ende und die Frist prüfst du in den Vertragsdaten.
- Ist Kündigung und Widerruf dasselbe?
- Nein. Die Kündigung beendet einen laufenden Vertrag zum Termin. Der Widerruf betrifft nur einen neuen Vertrag, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Was passiert mit einem M-net-Router?
- Warte auf die Kündigungsbestätigung und die Rücksendeangaben. Die Rückgabeprüfung für Mietgeräte behandelt Router zurückgeben.
- Kann der neue Anbieter für mich kündigen?
- Bei einem Anbieterwechsel kann der neue Anbieter die Kündigung übernehmen. Prüfe trotzdem die Bestätigung des alten Vertrags und den Lieferbeginn.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: M-net, Vertrag kündigen oder widerrufen; § 56 TKG; Bundesnetzagentur, Vertrag. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Mindestlaufzeit: höchstens 24 Monate, Internetvertrag beim Umzug und Kündigen nach einer Preiserhöhung relevant.
Für deinen Fall sind außerdem Internet im Kleingarten relevant.