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Deutsche GigaNetz kündigen

Bei Deutsche GigaNetz prüfst du zuerst, was genau du abgeschlossen hast: MyNet, eine MyTV-Option oder eine Vereinbarung für den Hausanschluss. Für den Dienstevertrag nennen die aktuellen AGB meist 24 Monate und danach einen Monat Frist. Die Auftragsbestätigung und deine abweichende Vereinbarung gehen vor.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Mechanik

Die AGB der Deutschen GigaNetz nennen in Ziffer 22.1 eine anfängliche Mindestlaufzeit von 24 Monaten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Deutsche GigaNetz gilt zum Ende der genannten Laufzeit eine Kündigungsfrist von einem Monat. Nach der Mindestlaufzeit kannst du laut AGB jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Kündigungen müssen mindestens in Textform erfolgen; Deutsche GigaNetz bietet zusätzlich einen Onlineweg zur Kündigung an.

Ein Vorvertrag, der Hausanschluss und der Internetdienst sind nicht automatisch dasselbe Dokument. Suche deshalb die Auftragsbestätigung und die Leistungsbeschreibung heraus. Bei MyTV ist wichtig: Die Leistungsbeschreibung MyTV HD behandelt MyTV als Zusatz zum MyNet-Vertrag. Ob die Option separat beendet werden kann, ergibt sich daraus allein nicht. Kündige deshalb nicht pauschal den Anschluss, wenn nur MyTV oder eine einzelne Option enden soll.

Deutsche GigaNetz, AGB, Ziffer 22: Mindestlaufzeit, Monatsfrist nach der ersten Laufzeit, Optionen und Textform. § 56 TKG begrenzt die anfängliche Laufzeit eines Verbrauchervertrags auf 24 Monate.

Stand 6. November 2026

Beispiel: Die Dienstbereitstellung in deiner Auftragsbestätigung war am 7. Januar 2025 vereinbart. Bei 24 Monaten endet die erste Laufzeit am 6. Januar 2027. Steht eine Monatsfrist in deinen Unterlagen, muss deine Kündigung spätestens am 6. Dezember 2026 zugehen.

So gehst du vor

  1. Lege Auftragsbestätigung, Rechnung und Leistungsbeschreibung nebeneinander. Markiere MyNet, MyTV, Endgerät und Hausanschluss als getrennte Bestandteile.
  2. Prüfe in der Auftragsbestätigung die Dienstbereitstellung, die Mindestlaufzeit und die Frist. Eine eigene Vereinbarung kann von der Standardregel der AGB abweichen.
  3. Entscheide, ob der Hauptvertrag oder nur eine Option enden soll. Bei MyTV nennt die Leistungsbeschreibung die Option als Zusatz zum MyNet-Vertrag.
  4. Nutze den offiziellen Onlineweg oder kündige in Textform. Nenne Kundennummer, Anschlussadresse, Produkt und den gewünschten Termin.
  5. Speichere Eingangsbestätigung und Enddatum. Prüfe danach die Rückgabe von Leihgeräten und den Status jeder Option.

Häufige Fragen

Kann ich einen Deutsche-GigaNetz-Vorvertrag sofort kündigen?
Das lässt sich nicht mit einer allgemeinen Frist beantworten. Prüfe, ob bereits ein Dienstevertrag angenommen wurde und welches Dokument du unterschrieben hast. Für einen reinen Hausanschluss oder eine Grundstücksvereinbarung können andere Bedingungen gelten.
Kann ich nur MyTV kündigen?
Das lässt sich aus der Leistungsbeschreibung allein nicht pauschal beantworten. Prüfe Auftragsbestätigung und Vertragsunterlagen. Beende den Hauptvertrag nicht versehentlich, wenn du nur eine Option prüfen willst.
Gilt immer die Monatsfrist?
Die AGB nennen sie als Standard für die erste Laufzeit und für die Zeit danach. Wenn deine Auftragsbestätigung eine andere zulässige Regel nennt, ist diese konkrete Vereinbarung maßgeblich.
Kann ich statt der Kündigung widerrufen?
Der Widerruf ist ein eigenes Recht für einen neuen Vertrag, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen und die Frist noch erfüllt sind. Für einen laufenden Vertrag prüfst du die Kündigung.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: Deutsche GigaNetz, AGB; Deutsche GigaNetz, Vertrag kündigen; Deutsche GigaNetz, Leistungsbeschreibung MyTV HD; § 56 TKG; Bundesnetzagentur, Internet und Telefon. Kein Rechtsrat.