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DSL-Drosselung prüfen
Eine Drosselung ist eine vereinbarte Begrenzung von Datenvolumen oder Geschwindigkeit. Sie folgt nicht automatisch aus jedem DSL-Vertrag. Ob, ab wann und wie stark gedrosselt wird, muss in deiner Vertragszusammenfassung, dem Produktinformationsblatt oder den Vertragsbedingungen stehen.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Mechanik
Vor Vertragsschluss müssen dir die wesentlichen Merkmale des Internetdienstes und die Vertragszusammenfassung zugänglich sein. Die §§ 54 und 55 TKG regeln diese Informationen. Die Bundesnetzagentur nennt dabei unter anderem Datenübertragungsraten, Vertragslaufzeit, Kosten und die Dienste, die zu einem vertraglichen Datenvolumen gehören.
Suche deshalb nach den Begriffen Datenvolumen, Inklusivvolumen, Geschwindigkeit nach Verbrauch, Abrechnungszeitraum und Nachbuchung. Eine vertragliche Drosselung nach dem Verbrauch ist etwas anderes als ein langsames WLAN oder eine zeitweise Netzstörung. Bei einer dauerhaft oder regelmäßig zu niedrigen vertraglichen Leistung ordnet Internet zu langsam Messung und mögliche Rechte ein. Für ein Problem im Heimnetz nennt Download langsam die getrennte Prüfung von Router und Leitung.
Eine allgemeine gesetzliche Datenobergrenze für DSL ergibt sich aus den genannten Informationspflichten nicht. Du kannst deshalb weder aus dem Wort DSL eine unbegrenzte Nutzung noch aus einer einzelnen langsamen Messung automatisch eine Drosselung ableiten.
§ 52 TKG verlangt veröffentlichte Informationen zu Diensten und Nutzungsbedingungen. § 54 TKG regelt die Vertragszusammenfassung. Die Bundesnetzagentur erläutert, dass Kunden über Dienste in einem vertraglich vereinbarten Datenvolumen informiert werden müssen.
Stand 6. November 2026
Für die Abgrenzung notierst du den Zeitpunkt und den Zustand der Verbindung vor und nach dem vermuteten Verbrauch. Bleibt nur ein einzelnes Gerät langsam, prüfst du zuerst WLAN und Netzwerk. Sinkt die Geschwindigkeit an allen Geräten genau nach dem im Vertrag genannten Datenvolumen, passt das eher zur beschriebenen Begrenzung. Eine Abweichung ohne diesen Auslöser gehört dagegen in die Störungs- und Messprüfung.
Bei „DSL-Drosselung prüfen“ folgt diese Reihenfolge: Öffne Vertragszusammenfassung, Produktinformationsblatt, AGB und Leistungsbeschreibung. Danach Notiere Datenvolumen, Messzeitraum, Geschwindigkeit vor und nach dem Verbrauch sowie Bedingungen für eine Nachbuchung. Anschließend Vergleiche die Dokumente mit der Rechnung und den Angaben im Kundenkonto. Sich widersprechende Angaben fragst du beim Anbieter schriftlich ab. Danach Dokumentiere den Zeitpunkt, an dem die Geschwindigkeit sinkt, und die Werte aus dem Vertrag. Eine Anleitung zum Umgehen einer vertraglichen Begrenzung ersetzt keine Prüfung des Vertrags. Zum Schluss Wenn die Leistung unabhängig vom vereinbarten Volumen erheblich abweicht, nutze das Nachweisverfahren der Bundesnetzagentur und prüfe eine Minderung oder außerordentliche Kündigung.
Beispiel: In einem Produktinformationsblatt stehen ein Datenvolumen und eine niedrigere Geschwindigkeit nach dessen Verbrauch. Du erreichst das genannte Volumen am 18. November 2026. Ab diesem Zeitpunkt prüfst du die Begrenzung anhand der Vertragszusammenfassung und der Regelung zum nächsten Abrechnungsbeginn.
So gehst du vor
- Öffne Vertragszusammenfassung, Produktinformationsblatt, AGB und Leistungsbeschreibung.
- Notiere Datenvolumen, Messzeitraum, Geschwindigkeit vor und nach dem Verbrauch sowie Bedingungen für eine Nachbuchung.
- Vergleiche die Dokumente mit der Rechnung und den Angaben im Kundenkonto. Sich widersprechende Angaben fragst du beim Anbieter schriftlich ab.
- Dokumentiere den Zeitpunkt, an dem die Geschwindigkeit sinkt, und die Werte aus dem Vertrag. Eine Anleitung zum Umgehen einer vertraglichen Begrenzung ersetzt keine Prüfung des Vertrags.
- Wenn die Leistung unabhängig vom vereinbarten Volumen erheblich abweicht, nutze das Nachweisverfahren der Bundesnetzagentur und prüfe eine Minderung oder außerordentliche Kündigung.
Häufige Fragen
- Hat jeder DSL-Vertrag eine Drosselung?
- Nein. Das lässt sich nicht aus der Anschlussart ableiten. Maßgeblich sind die Unterlagen für deinen konkreten Vertrag.
- Darf der Anbieter nach Verbrauch langsamer werden?
- Das hängt von der wirksam vereinbarten Leistungsbeschreibung und den vor Vertragsschluss bereitgestellten Informationen ab. Prüfe genau, ob Datenvolumen und Geschwindigkeit nach Verbrauch genannt sind.
- Ist langsames WLAN eine Drosselung?
- Nicht automatisch. Teste zuerst die Leitung getrennt vom WLAN. Download langsam nennt die dafür nötigen Schritte.
- Kann ich wegen einer Drosselung kündigen?
- Eine vertraglich beschriebene Begrenzung ist nicht ohne Weiteres ein Kündigungsgrund. Weicht die tatsächliche Leistung außerhalb dieser Regel erheblich und regelmäßig von der vereinbarten Leistung ab, prüfst du § 57 Abs. 4 TKG und das Messverfahren.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 57 TKG; § 52 TKG; § 54 TKG; § 55 TKG; Bundesnetzagentur, Transparenzmaßnahmen; Bundesnetzagentur, Netzneutralität; § 56 TKG; Bundesnetzagentur, Internet und Telefon. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Mindestlaufzeit: höchstens 24 Monate, Internetvertrag beim Umzug und Kündigen nach einer Preiserhöhung relevant.
Für deinen Fall sind außerdem DSL-Vertrag übernehmen und Zwei Internetverträge gleichzeitig relevant.