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R-KOM kündigen
R-KOM-Verträge laufen laut AGB auf unbestimmte Zeit und können eine Mindestlaufzeit enthalten. Für Endnutzer nennt R-KOM nach dieser Laufzeit eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Privatkunden können den Kündigungsbutton verwenden, wenn der Vertrag eindeutig zugeordnet werden kann.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Mechanik
Die R-KOM-AGB unterscheiden zwischen Endnutzern und anderen Kunden. Für Endnutzer gilt nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit eine Frist von vier Wochen. Bei anderen Kunden oder nicht öffentlich zugänglichen Leistungen können andere Fristen gelten. Für eine private Internet- oder Telefonleistung ist deshalb zuerst die Kundengruppe und dann die Vertragslaufzeit zu prüfen.
R-KOM erklärt auf der Kündigungs- und Service-Seite, dass der Kündigungsbutton für Privatkundenverträge genutzt werden kann, die im Webshop buchbar sind. Der Klick wirkt laut FAQ sofort, wenn R-KOM dich und den Vertrag eindeutig identifizieren kann und die vereinbarte Frist eingehalten ist. Fehlen Daten, meldet sich R-KOM zur Klärung. Für Kündigungen durch Endnutzer reicht laut AGB Textform; maßgeblich ist der Eingang.
Eine schlechte Internetleistung kann zusätzlich ein eigenes Recht auslösen. Die R-KOM-AGB verweisen bei erheblicher, kontinuierlicher oder regelmäßig wiederkehrender Abweichung auf Messung und Minderung oder außerordentliche Kündigung nach § 57 TKG. Das ist nicht dasselbe wie eine normale Kündigung. Wenn die Geschwindigkeit der Anlass ist, dokumentiere Messungen und ordne den Fall unter Internet zu langsam ein.
Für die normale Kündigung brauchst du daher zuerst den Vertragstyp und das Ende der Mindestlaufzeit. Der Button ist nur dann der passende Weg, wenn R-KOM deinen Privatkundenvertrag eindeutig zuordnen kann. Bei fehlenden Daten kann die Klärung nach der Anbieterangabe weitergehen. Halte deshalb Vertragsnummer, Anschlussinhaber und Produktbezeichnung genau so bereit, wie sie in der Rechnung stehen.
Der Grund für die Kündigung ändert den Prüfweg. Bei einer normalen Beendigung sicherst du den Eingang und das bestätigte Enddatum. Bei einer Minderleistung sammelst du zusätzlich die Messungen und die Störungsmeldung. Vermische diese Unterlagen nicht, weil R-KOM die ordentliche Kündigung und die Rechte aus § 57 TKG unterschiedlich einordnet.
So bleibt der Kündigungsbutton dem Vertrag zugeordnet, den R-KOM im Webshop erkannt hat.
Beispiel: Deine Mindestlaufzeit endet am 30. Juni 2027. Für vier Wochen Zugangsvorlauf muss die Kündigung spätestens am 2. Juni 2027 bei R-KOM eingegangen sein. Maßgeblich bleiben Enddatum, Zugang und Bestätigung des R-KOM-Vertrags. Die Vertragsunterlagen bewahrst du zusammen auf.
So gehst du vor
- Suche Rechnung und Auftragsbestätigung heraus und notiere Vertragsnummer, Anschlussinhaber und Produkt.
- Prüfe, ob du als privater Endnutzer handelst und wann die Mindestlaufzeit endet.
- Öffne den R-KOM-Kündigungsbutton und erfasse die Vertragsdaten so, dass der Anschluss eindeutig erkannt wird.
- Bestätige die Kündigung und speichere die angezeigte Bestätigung oder die E-Mail mit dem Enddatum.
- Bei einem Wechsel beauftrage den neuen Anbieter mit der Rufnummernmitnahme und stimme die Schaltung ab.
- Wenn eine Minderleistung der Grund ist, bewahre Messprotokoll, Störungsmeldung und Antworten getrennt von der normalen Kündigung auf.
Häufige Fragen
- Gilt die Vierwochenfrist für jeden R-KOM-Kunden?
- Die AGB nennen sie für Endnutzer nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Geschäftskunden und andere Leistungsgegenstände können anders behandelt werden.
- Ist der Klick auf den Kündigungsbutton sofort wirksam?
- R-KOM sagt das für einen eindeutig identifizierten Privatkundenvertrag und eingehaltene Vertragsfristen. Speichere die Bestätigung trotzdem.
- Reicht bei R-KOM eine E-Mail zur Kündigung?
- Für Endnutzer nennt die AGB Textform. Verwende einen nachvollziehbaren Weg und sichere den Zugang beim Anbieter.
- Kann ich wegen langsamer Leistung fristlos kündigen?
- Das kann bei den Voraussetzungen aus § 57 TKG und den R-KOM-Bedingungen in Betracht kommen. Eine normale Kündigung und ein Nachweis der Minderleistung sind getrennt zu prüfen.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: R-KOM, Allgemeine Geschäftsbedingungen; R-KOM, Kündigung und Fragen; § 57 TKG; § 56 TKG; Bundesnetzagentur, Internet und Telefon. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Rufnummer nach der Kündigung mitnehmen, Mindestlaufzeit: höchstens 24 Monate und Internetvertrag beim Umzug relevant.
Für deinen Fall sind außerdem NetCom BW kündigen relevant.