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MDCC Vertrag kündigen
Bei MDCC musst du Kabelanschluss, Internet, Telefon und Digital-TV auseinanderhalten. Der Kabelanschluss ist laut FAQ jederzeit mit einem Monat zum Monatsende kündbar. Internet- und Telefonverträge haben laut MDCC meist 12 Monate Mindestlaufzeit und danach eine Monatsfrist.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Mechanik
Die MDCC-FAQ unterscheidet den Breitbandkabelanschluss von zusätzlichen Verträgen für Telefon, Internet und Digital-TV. Der Anschlussvertrag läuft auf unbestimmte Dauer und kann mit einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Internet- und Telefonkunden finden den nächstmöglichen Termin laut FAQ auf der aktuellen Rechnung.
Für Internet und Telefon nennt MDCC eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Danach verlängern sich diese Verträge jeweils um einen Monat, wenn nicht einen Monat vor dem Ende in Textform gekündigt wird. Die vertragliche Regelung und die Produktbezeichnung gehen vor. Eine Kündigung aller Dienste kann also ein anderes Ende haben als die Kündigung eines einzelnen Anschlussbestandteils.
Beim Umzug unterscheidet MDCC zwei Fälle. Zieht die Versorgung an ein anderes MDCC-Netzobjekt mit, bleiben Verträge und Bedingungen bestehen; die FAQ nennt dafür ein Umzugsentgelt von 45 Euro. Liegt die neue Adresse nicht am MDCC-Netz, beschreibt die FAQ eine Kündigung mit einem Monat zum Monatsende und einen Nachweis, zum Beispiel Mietvertrag oder Ummeldebescheinigung. Kabel und TV dürfen dabei nicht mit einem Internetvertrag verwechselt werden.
Sortiere vor der Kündigung deshalb jede Rechnungsposition nach Anschluss, Internet, Telefon und TV. Für den Umzug brauchst du außerdem die neue Adresse und den Nachweis, den MDCC für den Fall verlangt. Bei einem Wechsel innerhalb des Netzes bleibt die bisherige Vertragszuordnung wichtig. Erst wenn die Bestätigung für jede Position vorliegt, weißt du, welche Leistung zu welchem Datum endet.
Eine Rechnung mit mehreren Positionen ist bei MDCC daher kein einheitlicher Kündigungstermin. Markiere die Leistung, die enden soll, und frage bei einem Umzug nach der Zuordnung der neuen Adresse. Für gemietete Hardware hältst du Rückgabe und Zubehör getrennt fest. So kannst du Kabelanschluss, Internet, Telefon und Digital-TV in der Bestätigung wiederfinden.
Beispiel: Dein MDCC-Internetvertrag endet nach zwölf Monaten am 31. März 2027. Die Kündigung muss bei einem Monat Frist spätestens am 28. Februar 2027 zugehen. Für den Umzug hältst du die Bestätigung und den Nachweis getrennt fest. Der Internetvertrag und der Nachweis zum Wohnort bleiben getrennte Prüfpunkte. Ein Umzug innerhalb des MDCC-Netzes folgt der FAQ-Regel, wenn sie auf deinen Auftrag passt.
So gehst du vor
- Prüfe die Rechnung auf die getrennten Positionen für Kabelanschluss, Internet, Telefon und Digital-TV.
- Notiere je Vertrag die Vertragsnummer, das Ende der Mindestlaufzeit und den nächstmöglichen Termin.
- Nutze das Kundenportal oder die von MDCC genannte Textform und erkläre genau, welcher Dienst enden soll.
- Bei einem Umzug teile die neue Adresse frühzeitig mit und reiche den geforderten Nachweis ein.
- Speichere Eingangsbestätigung und Enddatum für jede gekündigte Position.
- Vereinbare bei Internet oder Telefon die Rückgabe oder Deinstallation des Routers, falls MDCC dies verlangt.
Häufige Fragen
- Kann ich den MDCC-Kabelanschluss sofort kündigen?
- Die FAQ nennt jederzeit einen Monat zum Monatsende. Bei verbundenen Internet-, Telefon- oder TV-Verträgen musst du die weiteren Enddaten getrennt prüfen.
- Welche Frist gilt für MDCC-Internet?
- MDCC nennt 12 Monate Mindestlaufzeit und danach eine monatliche Verlängerung mit einem Monat Frist. Deine Rechnung weist den nächstmöglichen Termin aus.
- Was gilt beim Umzug aus dem MDCC-Netz?
- Die FAQ beschreibt eine Kündigung mit einem Monat zum Monatsende und verlangt einen Nachweis zur neuen Adresse. Reiche ihn rechtzeitig ein.
- Beende ich mit der Kündigung auch TV?
- Nur wenn TV als gekündigte Leistung in deiner Erklärung enthalten ist. Prüfe die Produktpositionen und bestätige jedes gewünschte Vertragsende.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: MDCC, Fragen und Antworten; MDCC, AGB für den Anschluss zum Internet im Tarif NET; § 60 TKG; § 56 TKG; Bundesnetzagentur, Internet und Telefon. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Internetvertrag beim Umzug, Mindestlaufzeit: höchstens 24 Monate und Kündigen nach einer Preiserhöhung relevant.
Für deinen Fall sind außerdem Internet im Kleingarten relevant.