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1&1 Internet kündigen

Bei 1&1 prüfst du Laufzeit und Vertragsbestandteile im Control-Center. Der offizielle Kündigungsweg erlaubt eine Online-Vormerkung. 1&1 schreibt, dass die Kündigungsfrist damit gesichert ist und du die Kündigung innerhalb von sieben Tagen telefonisch bestätigen musst.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Vormerkung ist nicht dasselbe wie Bestätigung

Die 1&1-Hilfe zeigt die Vormerkung als eigenen Ablauf. Du wählst im Control-Center den Vertrag aus, öffnest die Vertragsdetails und markierst die Kündigung. Danach zeigt 1&1 den Kündigungstermin und sendet eine E-Mail mit Vorgangsnummer und weiteren Informationen. Die Vormerkung ist nur dann rechtzeitig, wenn du sie innerhalb der regulären Kündigungsfrist einträgst.

Nach der Vormerkung bleiben sieben Tage für die telefonische Bestätigung. Erst danach ist klar, dass 1&1 die Kündigung als bestätigt behandelt. Speichere den letzten Bildschirm und die E-Mail mit Vorgangsnummer, Vertragsende und dem genauen Vertrag. Zusatzoptionen können eigene Vertragsbestandteile sein und müssen in der Übersicht separat geprüft werden.

Beim Umzug empfiehlt 1&1, den DSL-Anschluss über das Control-Center umzuziehen, statt ihn vorschnell zu kündigen. Wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht leistet, greift die gesetzliche Monatsfrist nach § 56 TKG. Den Sonderfall ordnet DSL kündigen bei Umzug anhand des Leistungsorts ein. Fehlt dir die Anbieterkennung, nennt Internet kündigen ohne Kundennummer die Vertragsdaten, die du für eine Anfrage bereithalten solltest.

Die Vormerkung dokumentiert damit zwei verschiedene Zeitpunkte: den Zugang der Online-Erklärung und die spätere telefonische Bestätigung. Prüfe in der E-Mail von 1&1, welcher Vertrag und welches Ende genannt sind. Erst diese Angaben zeigen, ob auch Zusatzoptionen oder nur der Internetvertrag erfasst wurden. Die Seite Kündigen nach der Mindestlaufzeit ordnet die Monatsfrist nach einer unbestimmten Verlängerung ein.

Lege bei der telefonischen Bestätigung die Vorgangsnummer und die E-Mail mit dem Kündigungstermin bereit. Die 1&1-Hilfe beschreibt die Vormerkung als vorbereiteten Online-Schritt, nicht als Anlass, die Bestätigung auszulassen. Wenn mehrere Verträge im Control-Center stehen, öffnest du jeden Vertrag einzeln und prüfst, ob Festnetz, Internet und Optionen zusammen oder getrennt geführt werden.

Das angezeigte Enddatum bleibt dabei dein Vergleichswert für die spätere Bestätigung.

Beispiel: Im Control-Center steht als spätester Zugangstag der 30. November 2026. Du merkst die Kündigung am 28. November vor. Die Vormerkung liegt damit innerhalb der Frist. Die sieben Tage zur telefonischen Bestätigung enden am 5. Dezember 2026. Ob der Vertrag am 31. Dezember 2026 oder zu einem anderen Datum endet, ergibt sich aus deiner Vertragsübersicht.

So gehst du im Control-Center vor

  1. Öffne die Vertragsübersicht und wähle den Internetvertrag statt einer einzelnen Option.
  2. Lies Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und spätesten Kündigungseingang ab.
  3. Trage die Kündigung innerhalb dieser Frist online vor.
  4. Speichere Vorgangsnummer und E-Mail als PDF.
  5. Bestätige die Vormerkung innerhalb von sieben Tagen telefonisch und notiere das Gesprächsdatum.

Häufige Fragen

Kann ich nach der Vormerkung einfach abwarten?
Nein. 1&1 nennt ein Sieben-Tage-Fenster für die telefonische Bestätigung. Ohne diesen Schritt ist die Vormerkung nicht der sichere Abschluss der Kündigung.
Gilt die Vormerkung für Zusatzoptionen?
1&1 weist auf einzelne Vertragsbestandteile hin. Wähle den richtigen Vertrag aus und prüfe, ob Optionen separat weiterlaufen.
Was gilt bei einem Umzug mit 1&1?
1&1 verweist für einen DSL-Umzug auf das Control-Center. Kündige nicht nur wegen des Umzugs, bevor die Lieferbarkeit an der neuen Adresse geklärt ist.
Wo finde ich die Frist?
1&1 nennt Laufzeit und Vertragsdaten im Control-Center. Maßgeblich ist der Termin, den 1&1 für deinen Vertrag anzeigt.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: 1&1 Hilfe-Center, Vertrag kündigen; 1&1 Hilfe-Center, Kündigung online vormerken; § 56 TKG; Bundesnetzagentur, Internet und Telefon. Kein Rechtsrat.